Gericht stoppt unzulässige Stromabschläge und Mahndrohungen
Verbraucherzentrale Niedersachsen setzt sich gegen nowenergy durch
818 Euro Stromabschlag pro Monat: Trotz mehrfacher Hinweise auf fehlerhafte Verbrauchsdaten hielt der Energieversorger nowenergy GmbH an überhöhten Forderungen fest und drohte sogar mit einer Betrugsanzeige. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Landgericht Berlin II diese Praktiken nun untersagt.
Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall eines Stromkunden aus Goslar. nowenergy verlangte einen monatlichen Abschlag von 818 Euro. Dieser Betrag entspricht einem Stromverbrauch von rund 1.365 Kilowattstunden pro Monat und liegt damit weit über dem üblichen Verbrauch eines Privathaushalts. Der Kunde wandte sich mehrfach an das Unternehmen und bat um eine Korrektur der offensichtlich fehlerhaften Verbrauchsdaten. Dazu übermittelte er wiederholt, wie vom Unternehmen gefordert, Fotos seines Zählerstands. Dennoch zog nowenergy die Abschläge weiterhin vom Konto des Verbrauchers ein. Dieser veranlasste daraufhin Rückbuchungen. Das Unternehmen reagierte mit einer Mahnung und erklärte, eine Prüfung hätte ergeben, dass die Forderungen berechtigt seien. Der Betrag summierte sich inklusive Rücklastschrift- und Mahngebühren auf 1.649,72 Euro.
Netzbetreiberdaten widersprachen der Darstellung von nowenergy
Nach Angaben des Unternehmens habe ihm der Netzbetreiber den hohen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden übermittelt. Der zuständige Netzbetreiber teilte jedoch mit, dass der tatsächliche Jahresverbrauch lediglich 1.405 Kilowattstunden betrug. Erst im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens sagte nowenergy zu, den zugrunde gelegten Jahresverbrauch anzupassen und den monatlichen Abschlag auf 67,88 Euro zu senken. Dennoch wurde weiterhin ein überhöhter Betrag gefordert. „Wer trotz mehrfacher Hinweise und übermittelter Zählerstände an offensichtlich fehlerhaften Verbrauchswerten festhält und darauf basierende Forderungen erhebt, setzt betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich unter finanziellen und psychischen Druck“, betont René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Verbraucherzentrale klagt nach verweigerter Unterlassungserklärung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnte nowenergy ab und forderte das Unternehmen auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, was es ablehnte. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Berlin II. Das Gericht gab der Verbraucherzentrale Niedersachsen in vollem Umfang recht. Künftig darf nowenergy keine monatlichen Abschläge mehr vereinbaren, berechnen, mitteilen und auch fordern, die nicht dem vorherigen Abrechnungszeitraum entsprechen. Ebenso untersagte das Gericht die Verwendung des Satzes „Bei Nichtzahlung werden wir Betrugsanzeige erstatten“ in Mahnschreiben. „Das Urteil stärkt die Rechte von Kundinnen und Kunden und setzt ein wichtiges Signal für einen fairen Umgang im Energiemarkt“, erklärt Zietlow-Zahl.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, ungewöhnlich hohe Abschlagszahlungen nicht ungeprüft hinzunehmen. Betroffene sollten die zugrunde gelegten Verbrauchswerte kontrollieren, aktuelle Zählerstände dokumentieren und fehlerhafte Forderungen umgehend gegenüber dem Energieversorger beanstanden.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
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