Gebrauchtwagenkauf mit Haken
Wenn plötzlich kein Anspruch auf Gewährleistung besteht
Wer einen Gebrauchtwagen beim Händler kauft, kann bei Mängeln auf die Gewährleistung bauen. Problematisch wird es jedoch, wenn Händler oder Online-Plattformen nur Vermittler sind: Ist letztlich eine Privatperson Vertragspartner, kann der gesetzliche Schutz fehlen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf beim Kauf eines gebrauchten Autos zu achten ist.
„Kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte bei einem gewerblichen Anbieter, gilt grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Anders ist es beim Kauf von einer Privatperson: Sie kann die Haftung für Mängel grundsätzlich ausschließen. „Beim Autokauf ist es daher besonders wichtig, auf die Details zu achten“, so Hagge, und ergänzt: „Nicht jeder Anbieter, der ein Fahrzeug präsentiert oder den Verkauf abwickelt, ist auch Vertragspartner.“ Das gilt insbesondere bei Online-Portalen wie mobile.de oder autohero.com, die oft nur als Vermittler fungieren. Sowohl Privatpersonen als auch Händler können ihre Angebote auf der Plattform einstellen.
Der Vertragspartner macht den Unterschied
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Gebrauchtwagenkauf vorab prüfen, wer ihr Vertragspartner ist. Bei Privatpersonen genießen Kundinnen und Kunden deutlich weniger Schutz, etwa bei auftretenden Mängeln sowie einem möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag. „Entscheidend ist jedoch, dass über den Vertragspartner transparent und korrekt informiert wird. Eine Prüfung kann sich daher immer lohnen“, so Hagge. Er empfiehlt zudem, das Angebot auf der Online-Plattform schon vor dem Kauf per Video festzuhalten oder bestmöglich zu dokumentieren.
Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.
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