26.08.2025

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ungewollt vom Energieversorger gekündigt

Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Rechte

Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel veranlasst wurde? Unberechtigte Kündigungen sorgen immer häufiger für Beratungsbedarf. Dabei ist die Rechtslage klar: Ohne Vollmacht oder nachträgliche Genehmigung der Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Kündigung keinen Bestand. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, welche Rechte Betroffene haben.

„Neben Beschwerden über untergeschobene Verträge erreichen uns zunehmend Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Energievertrag ohne eigenes Zutun gekündigt wurde“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich: Beispielsweise haben Neukunden beim Wechsel versehentlich falsche Daten angegeben oder unseriöse Anbieter versuchen einen Vertrag aufzudrängen. 

Dass der Wechsel nicht gewollt war, fällt wegen des überwiegend automatisierten Prozesses nicht auf. „Der Versorger überprüft die Kündigung in der Regel nicht und nimmt grundsätzlich an, dass sie ordnungsgemäß ausgesprochen wurde“, erklärt der Experte. „Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass die Vollmacht schriftlich vorliegen muss, damit der Energieversorgungsvertrag durch einen neuen Anbieter gekündigt werden kann.“ 

Weiterversorgung und Nachweis über Vollmacht fordern

Verbraucherinnen und Verbraucher haben daher eine gute Grundlage, um sich zu wehren. Sie sollten den Versorger zur Weiterversorgung auffordern und gegebenenfalls den Nachweis über die Vollmacht verlangen. „Liegt sie nicht vor, hat die Kündigung ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen keinen Bestand. Der bisherige Vertrag muss dann weiterlaufen“, sagt Zietlow-Zahl.  

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt online einen kostenfreien Musterbrief bereit. Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung – vor Ort, telefonisch und per Video: 
verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung


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