05.03.2026

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Irreführende Werbung: Mitnahme der Rufnummer nur mit Vertragsverlängerung?

Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt klarmobil ab

Unter dem Betreff „Ihre Nummer bleibt“ erhalten Bestandskundinnen und -kunden des Mobilfunkanbieters klarmobil GmbH Werbe-E-Mails für neue Mobilfunktarife mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die Werbung erweckt dabei den falschen Eindruck, dass nur mit einer Vertragsverlängerung die eigene Rufnummer behalten werden kann. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat klarmobil dafür abgemahnt. Das Unternehmen wurde aufgefordert, derartige irreführende Werbung zu unterlassen. 

„So sparen Sie sich den komplizierten Rufnummernübertragungsprozess“, heißt es in der Werbe-E-Mail von klarmobil. Dazu schreibt der Anbieter, dass sich mit einer Vertragsverlängerung nichts ändert und Kundinnen und Kunden die Rufnummer behalten können. „Die Werbung baut künstlichen Druck auf und nutzt die Sorge um den Erhalt der eigenen Rufnummer aus“, erklärt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dadurch zu einer Entscheidung gedrängt werden, die sie ohne diese Aussagen nicht getroffen hätten.“

Angst um die eigene Rufnummer unbegründet
Tatsächlich verlängern sich bestehende Mobilfunkverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch und können danach in der Regel monatlich gekündigt werden. Eine zusätzliche Vertragsbindung, wie sie klarmobil suggeriert, ist nicht notwendig – erst recht nicht um die eigene Nummer zu behalten. „Die Werbung täuscht darüber hinweg, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Nummer ohnehin behalten können – ganz ohne neuen Laufzeitvertrag“, sagt von Bibra. Denn die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geschützt: Anbieter müssen sicherstellen, dass Kundinnen und Kunden ihre Rufnummer beim Wechsel des Anbieters auf Wunsch behalten können. Auch der Hinweis, dass es kompliziert sei, die eigene Telefonnummer mitzunehmen, führt in die Irre. Laut Telekommunikationsgesetz muss dieser Prozess schnell und kostenlos sein. 

Klarmobil abgemahnt
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat klarmobil abgemahnt. Sie fordert den Anbieter auf, künftig Mobilfunkverträge nicht mehr mit einer Vertragsverlängerung als Voraussetzung für die Rufnummernmitnahme zu bewerben. Sollte sich die klarmobil GmbH weigern, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und auf irreführende Aussagen dieser Art zukünftig zu verzichten, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte einleiten.

Bei Fragen hilft die kostenloste Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

ML Logo Förderung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.