05.04.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Finanzdienstleister auf dem Uni-Campus

Verbraucherzentralen warnen vor Vertriebsmaschen
  • Studierende im Fokus: Finanzdienstleister erschließen potentielle Kundengruppen
  • Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte meist überteuert und ungeeignet 
  • Verbraucherzentralen raten Studierenden von Vertragsschluss ab

Besonders zu Semesterbeginn, aber auch während der Vorlesungszeit sind Werbestände oder Seminarangebote von Finanzdienstleistern allgegenwärtig auf dem Universitätsgelände. Ziel ist es, Studierende mit nützlichen Geschenken oder kostenlosen Weiterbildungen so früh wie möglich als potenzielle Kundengruppe zu erschließen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Studierenden jedoch davon ab, Verträge über Geldanlage- und Versicherungsprodukte abzuschließen, die ihnen auf dem Universitätsgelände angeboten wurden.

„Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Vertriebsmitarbeitenden gezielt Studierende ansprechen und sie mit kostenlosen Seminaren zum Abfassen der Thesis, Bewerbungstraining oder der Anwendung gängiger Software locken“, erklärt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Ist der Kontakt dann einmal hergestellt und das Vertrauen gewonnen, versuchen die Vertriebler ihre Altersvorsorge- und Versicherungsprodukte an die Studierenden zu verkaufen.“ 

Produkte sind oft ungeeignet und teuer

Doch aus Sicht der Verbraucherzentralen gehen die angebotenen Produkte in der Regel am Bedarf der Studierenden vorbei. Sie sind unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Die Verbraucherzentralen kritisieren zudem die Vertriebspraxis: Betroffenen werden häufig Versicherungen untergeschoben, für die sie jährlich steigende Beiträge zahlen müssen. Auf die jährlichen Erhöhungen des Beitrags werden dann auch wieder stattliche Provisionen der Versicherer an die Finanzbetriebe fällig. Die dadurch verursachten Abschlusskosten können bewirken, dass das Vertragsguthaben selbst nach zehn Jahren noch nicht einmal die Höhe der Einzahlungen erreicht hat.

Basisrente ist Verkaufsrenner auf dem Uni-Gelände

Das Standardprodukt, das Studierenden am häufigsten auf dem Campus angeboten wird, ist die Basisrente – auch bekannt als Rürup-Rentenversicherung. Sie wird gerne als Altersvorsorge verkauft, kombiniert mit Risikoabsicherungen wie etwa einer Berufsunfähigkeitsversicherung. „Derartige Kombiprodukte maximieren aber nur die Provision der Vermittler. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig zu wissen, dass sich eine Risikoabsicherung (Versicherung) nicht für den Vermögensaufbau (Sparen) eignet. Das Leben und die Erwerbsverläufe sind nicht planbar, schon gar nicht über Jahre und Jahrzehnte“, so Rehberg. „Ein Rürup-Vertrag bindet Vermögen jahrelang auch in Situationen, in denen man über sein Geld flexibel verfügen möchte, beispielsweise für eine Immobilie, eine berufliche Umorientierung oder eigene Kinder.“ Ein solcher Vertrag ist nicht kündbar. Das Geld wird am Ende der Ansparphase ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt – gesonderte Auszahlungen des Kapitals sind nicht möglich. Häufig ist es so, dass Sparende 95 Jahre und älter werden müssten, bis sie ihre kompletten Einzahlungen tatsächlich in Form einer versteuerten Rente erhalten haben. Das zentrale Verkaufsargument „Steuervorteile“ wiegt somit alle mit dem Produkt verbundenen Nachteile nicht auf.

Weitere Informationen zu den Maschen der Finanzdienstleister, wie diese umgangen werden können und was zu tun ist, wenn bereits ein Vertrag unterschrieben wurde, auf:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/finanzdienstleister-uni-campus 

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