Undurchsichtige Preiserhöhung, Tarif-Wechsel ohne Zustimmung

Pressemitteilung vom 23. Juli 2026

Verbraucherzentrale Niedersachsen mahnt Starlink ab

Der satellitengestützte Internetdienst Starlink Internet Services Limited hat den Preis für seinen Tarif ‚Privathaushalt 200 Mbit/s‘ erhöht. Gleichzeitig berichteten Kundinnen und Kunden, dass der Anbieter ihren Tarif ohne vertragliche Vereinbarung in den deutlich teureren Tarif ‚Privathaushalt Max‘ umgestellt hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält sowohl die Preiserhöhung als auch die automatische Tarif-Hochstufung für rechtswidrig und hat Starlink abgemahnt. 

Starlink hat seine Kundinnen und Kunden per E-Mail darüber informiert, dass sich der Preis für den Tarif ‚Privathaushalt 200 Mbit/s‘ ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von rund 50 Euro auf 55 Euro pro Monat erhöht. Gleichzeitig wurde die gebotene Internetgeschwindigkeit reduziert. Als Begründung nennt das Unternehmen steigende Betriebskosten sowie Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung des Starlink-Netzes. Zusätzlich gingen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen Beschwerden ein, die über die angekündigte Preisanpassung hinausgehen. Mehrere Betroffene berichteten, dass ihr Vertrag ohne ausdrückliche Zustimmung in den Tarif ‚Privathaushalt Max‘ für 75 Euro pro Monat umgestellt wurde. „Unternehmen dürfen ihre Kundinnen und Kunden nicht einseitig in einen teureren Tarif schieben. Für eine solche Vertragsänderung ist die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich“, sagt Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Zwar enthält der Vertrag nach Angaben des Unternehmens eine Klausel zur Anpassung der Preise. Diese lässt jedoch offen, unter welchen konkreten Voraussetzungen und in welchem Umfang Preissteigerungen zulässig sind. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nicht nachvollziehen, wann und warum das Unternehmen höhere Entgelte verlangen darf. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen verstößt die Preisanpassungsklausel deshalb gegen geltendes Recht. Sie ist intransparent und benachteiligt Verbraucherinnen und Verbraucher. „Preisänderungsklauseln müssen nachvollziehbar sein. Kundinnen und Kunden müssen erkennen können, unter welchen Bedingungen sich die monatlichen Kosten verändern können“, betont von Bibra. 

Betroffene sollten Rechnungen prüfen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt Starlink-Kundinnen und -Kunden, ihre aktuelle Rechnung sowie den gebuchten Tarif sorgfältig zu kontrollieren. „Wurde der Vertrag ohne Zustimmung in den Tarif ‚Privathaushalt Max‘ umgestellt oder bereits ein höherer Betrag abgebucht, sollten Betroffene die Forderung gegenüber Starlink beanstanden, zu viel gezahltes Geld zurückfordern und die Rückkehr in den ursprünglich vereinbarten Tarif verlangen“, rät von Bibra.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.