Mietwagen buchen: Vorsicht vor Zusatzkosten
Im Internet lockt die Mietwagenbranche mit niedrigen Preisen. Wollen Kunden ihren Wagen dann abholen, drängen die Mitarbeiter sie dazu, Zusatzleistungen zu buchen. Häufig handelt es sich dabei um Versicherungen, einen Mobilitätsservice oder einen Standortzuschlag.

Update: Verbraucherzentrale Niedersachsen verklagt Check24
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat am 12. August 2026 beim Oberlandesgericht Bamberg eine Unterlassungsklage gegen Check24 Vergleichsportal Mietwagen GmbH eingereicht. Es geht um eine Klausel in den AGB von Check24. Die besagt, dass Anbieter Debitkarten bei der Mietwagenabholung nicht akzeptieren, obwohl dies in den Mietbedingungen bei einigen Vermietern ausdrücklich möglich ist. Check24 soll diese Aussage künftig so nicht mehr treffen dürfen, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht.
Zuvor mahnte die Verbraucherzentrale Check24 ab
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Check24 wegen Widersprüchen bei der Filtersetzung "Kaution mit Debitkarte möglich" und den AGB der Mietwagenvermittler abgemahnt. Problematisch ist dies, weil Verbraucherinnen und Verbraucher sich nicht auf die Aussagen und die Suchfunktion von Check24 verlassen konnten.
Trotz Filtersetzung "Kaution mit Debitkarte möglich" verwies Check24 in der Buchungsbestätigung präsent darauf, dass die Kautionshinterlegung mit der Debitkarte nicht möglich sei.
In einem anderen Szenario wurden bei der Mietwagensuche trotz Filtersetzung "Kaution mit Debitkarte möglich" Anbieter angezeigt, bei denen in den AGB stand, dass die Kaution nicht mit der Debitkarte hinterlegt werden kann.
Im Urlaub kann dies zu immensen Zusatzkosten führen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die Filterfunktion verlassen haben, aber der Anbieter vor Ort die Debitkarte nicht akzeptiert, kann dies zu Ärger und weiteren Kosten führen.
Wichtig: Die Filterfunktion "Kaution mit Debitkarte möglich" ist derzeit auf der Webseite nicht mehr verfügbar.
Günstig = gut?
Mietinteressenten sollten sich nicht voreilig für den günstigsten Anbieter entscheiden, sondern die jeweiligen Leistungen miteinander vergleichen. Auch Erfahrungsberichte anderer Kunden können bei der Auswahl weiterhelfen. Bei der Buchung über Vergleichsportale ist zu beachten, dass es sich bei ihnen nicht um den Vertragspartner, sondern um Vermittler handelt.
Achtung: Sie haben kein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch wenn Sie den Mietwagen im Internet reserviert haben. Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, ob und zu welchen Bedingungen Sie den Vertrag stornieren können.
Reservierung und Rechnung vergleichen
Sehen Sie sich den Vertrag bei der Abholung genau an und vergleichen Sie ihn mit Ihrer Reservierung. Stimmen nicht alle Positionen überein, sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben! Beschweren Sie sich bei Problemen umgehend bei der Unternehmenszentrale der Autovermietung.
Die Tricks der Autovermieter
Ein Mietwagen für den Urlaub zu buchen, kann ein teures Vergnügen sein. Ärgerlich wird es dann, wenn die Vermieter mit unlauteren Mitteln versuchen, die Mietkosten noch weiter in die Höhe zu treiben. Darauf sollten Sie beim Mieten eines Fahrzeugs achten:
Der Versicherungstrick
Viele Autovermietungen in Urlaubsregionen kooperieren mit lokalen Versicherern. Das hat zur Folge, dass Sie beim Abholen des Mietwagens häufig zu Zusatzversicherungen gedrängt werden. Diese sind in der Regel aber nicht nur teuer, sondern auch unnötig. Oftmals liegen die Verträge auch nur auf Englisch oder der Landessprache vor.
Wir raten Ihnen daher: Schließen Sie alle gewünschten Versicherungen bereits vor dem Antritt Ihrer Reise ab. Vergleichen Sie genau. Scheinbar günstige Verträge enthalten oft hohe Selbstbeteiligungen, vor allem bei der Vollkaskoversicherung. Beachten Sie auch, dass nur die im Mietvertrag als Fahrer oder Fahrerin eingetragene Personen das Auto auch fahren dürfen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.
Auch wichtig: Oft reicht die im Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung nicht aus und entspricht nicht den hiesigen Standards. Prüfen Sie zunächst, ob der benötigte Schutz bereits in Ihrem Kreditkartenvertrag, einem gesondert abgeschlossenen Autoschutzbrief oder in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Versicherungsschutz durch eine sogenannte Mallorca-Police (für das EU-Ausland) oder Traveller-Police (außerhalb der EU) ergänzen. Diese Versicherungen treten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Schäden ein, die ansonsten nicht abgedeckt wären.
Der Geländefahrttrick
Im Mietvertrag sind häufig Gebiete genannt, durch die Sie mit Ihrem Wagen nicht fahren dürfen. Geländefahrten fallen zum Beispiel unter dieses Verbot. Bei starker Verschmutzung und vielen Macken fordern einige Vermieter Geld für den Verstoß gegen dieses Verbot. Wenn Ihr Auto vor der Rückgabe stark verschmutzt sein sollte, ist es daher ratsam, vorher noch einmal durch die Waschstraße zu fahren.
Der Kratzertrick
Oftmals findet die Übergabe von Mietwagen an Orten statt, deren Beleuchtung viele kleinere Schäden kaschiert. Wenn diese dann nach der Rückgabe vom Vermieter beanstandet werden, müssen Sie als Mieter oder Mieterin dafür geradestehen, obwohl Sie den Schaden vielleicht gar nicht selbst verursacht haben.
Schäden, die eigentlich kostengünstig repariert werden könnten, werden mitunter durch den weitaus teureren Austausch ganzer Fahrzeugteile behoben und dann in Rechnung gestellt. Da Autovermietungen aber nicht zur Ausbesserung von Kratzern im Lack verpflichtet sind, können sie ein und denselben Schaden rein theoretisch gleich mehreren Personen in Rechnung stellen.
Der Sandtrick
Nicht alle Straßen sind asphaltiert oder befestigt. Vielleicht ist Ihr Traumstrand nur über eine staubige Sandpiste zu erreichen. Auch das kann sich als wahre Kostenfalle entpuppen: Einige Anbieter stellen ihren Kunden Extrakosten für eine Sonderreinigung aufgrund übermäßiger Verschmutzung in Rechnung. Was tatsächlich unter diesen Begriff fällt, ist allerdings nicht genau definiert, weshalb einige Anbieter diese Unklarheit mitunter für sich ausnutzen.
Der Tanktrick
Bei der Anmietung eines Mietwagens gibt es verschiedenen Tankszenarien. Wir raten Ihnen zu der Variante „voll/voll“. Der Wagen wird also vollgetankt abgeholt und wieder vollgetankt abgegeben, da Sie so nur den wirklichen Kraftstoffverbrauch bezahlen. Allerdings ist es bei dieser Vereinbarung besonders wichtig, dass Sie den Wagen auch wirklich vollgetankt zurückgeben, da es andernfalls durch die Berechnung von Tankpauschalen richtig teuer werden kann. Weil einige Anbieter diese aber trotzdem unberechtigterweise verlangen, empfiehlt es sich, den Tankbeleg aufzuheben und den Stand der Tankanzeige fotografisch festzuhalten.
Der Kreditkartentrick
Seien Sie besonders vorsichtig beim Mieten eines Cabrios. Bei spanischen Vermietern müssen Sie nicht selten gleich zwei auf Ihren Namen ausgestellte Kreditkarten vorlegen. Andernfalls wird der Wunschwagen nicht herausgegeben und die Buchung eines weniger wertvollen Fahrzeuges vorgeschlagen. Dabei berücksichtigt der Vermieter aber nicht unbedingt die Kostendifferenz. Im Ergebnis zahlen Sie also für ein teures Cabrio, fahren aber einen günstigeren, geschlossenen Wagen.
Beachten Sie, dass die meisten Vermieter nur „echte“ Kreditkarten, also keine Debit- oder Prepaid-Kreditkarten, akzeptieren. Erkundigen Sie sich noch vor der Buchung, mit welchen Zahlungsmitteln Sie die Kfz-Miete entrichten und eine etwaige Kaution hinterlegen können.
