Vergabeverfahren

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert im Rahmen ihrer rechtlichen Pflichten an dieser Stelle über beabsichtigte Ausschreibungen.

Auftragsbekanntmachungen zu öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

Öffentliche Ausschreibung über Neumöblierung, Lieferung und Aufbau der Möbel für neue Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale Niedersachen e.V. Standort Hannover

Fragen und Antworten

  1. Müssen genau die in der Ausschreibung aufgeführten Produkte angeboten werden?
    Die aufgeführten Produkte sind nur Beispiele, um die Anforderungen an Optik und/oder Funktion darzustellen. Es können gleichwertige Alternativen angeboten werden.

  2. Müssen die Angebotspreise in Anlage 1 (Leistungsbeschreibung / Anforderungsprofil) eingetragen werden?
    Nein, die in Anlage 1 enthaltenen Tabellen sind nur beispielhaft. Es können eigene Formate genutzt werden, sofern sie die dargestellten Informationen beinhalten.

  3. Wie ist die Sitzhöhe von Pos. 15 und Pos. 14?  
    Die Sitzhöhe soll ca. 45 cm betragen.

  4. Gibt es noch eine Planung oder einen Grundriss der geplanten Fläche? 
    Grundrisse können erst zur Bemusterung zur Verfügung gestellt werden. Sofern für die Angebotserstellung erforderlich, bitte benötigte Informationen konkret erfragen.

  5. Da Preise je nach Stoffgruppe variieren, kann die Farbauswahl die Preise verändern. Wie ist damit umzugehen, sollen Stoffe im mittleren Preissegment angeboten werden?
    Wichtig ist es, dass aus dem Angebot hervorgeht, welche Farben/ Stoffgruppen (Qualität) zu welchem Preis angeboten werden können. Die Farben sollten den CD-Farben möglichst nahekommen. Gerne können hier (günstigere) Alternativen angeboten werden.

  6. Wie ist Anlage 3 zu verstehen? Dort ist hinterlegt "siehe Spannrichtung Pos. Plan"
    Anlage 3 ist für den Aufbau der hängenden Akustik-Paneele relevant. Die Rippenstruktur der Decke muss für die Anbringung berücksichtigt werden. 

Auftragsvergaben

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert nachfolgend nach § 19 Abs. 2 VOL über Auftragsvergaben im Rahmen Beschränkter Ausschreibungen oder Freihändiger Vergaben, die ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt wurden und ein Volumen von mehr als 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) aufweisen.

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