13.03.2026

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wachsender Ärger mit Zahlungsdienstleistern

Verbraucherzentrale verzeichnet vermehrt Beschwerden

Von Kauf auf Rechnung über Ratenzahlungen bis zu Sofortüberweisungen – Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna und Co. versprechen reibungsloses Bezahlen beim Onlineshopping. Doch die Realität sieht teils anders aus, wie Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen zeigen: Die Kontaktaufnahme bei Problemen gestaltet sich des Öfteren schwierig und führt nicht immer zum gewünschten Erfolg. Auch versenden Dienstleister mitunter schnell Mahnungen oder schalten Inkassounternehmen ein. Was Betroffene bei Schwierigkeiten mit Zahlungsdienstleistern tun können, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

„Wir stellen fest: Geht etwas beim Kauf schief, erhalten Kundinnen und Kunden nicht immer die notwendige Unterstützung. Im Gegenteil: Es wird unter Umständen komplizierter“, sagt Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich, dass Zahlungsdienstleister bei ausbleibender Lieferung oder Widerruf nicht angemessen reagieren. Berichten nach vertrösten sie sowohl im Chat als auch am Telefon oder per E-Mail und schieben die Verantwortung auf die Händler. 

Ebenfalls ärgerlich: Kundinnen und Kunden geben an, rechtzeitig gezahlt zu haben, dennoch seien sie von dem Zahlungsdienstleister Klarna gemahnt worden und sollten Mahngebühren zahlen. Diese seien selbst nach Bestätigung der Zahlung nicht immer gelöscht worden. „Besonders bei Rechnungskäufen stellen sich die Dienstleister aus Sicht vieler Betroffener auf die Seite der Händler, fordern weiterhin Zahlung und übergeben schnell an Inkassounternehmen“, führt Rehberg an. 

Die Beschwerdeliste wächst schon seit mehreren Jahren; deshalb hält der Experte fest: „Die Kooperation eines Onlinehändlers mit Zahlungsdienstleistern kann offenbar nicht für den reibungslosen Ablauf garantieren, der beim Onlineshopping zu erwarten ist.“

Was tun bei Problemen?

Viele Probleme tauchen auf, wenn Rechnungskäufe über einen dritten Dienstleister abgewickelt werden. „Wer beim Kauf auf Rechnung berechtigte Einwände hat, zum Beispiel weil bereits gezahlt oder widerrufen wurde, sollte der Forderung des Zahlungsdienstleisters zunächst deutlich widersprechen und keine Zahlung leisten“, sagt Rehberg. Schaltet er zusätzlich ein Inkassounternehmen ein, sollten Betroffene ihre Einwände dem Inkassounternehmen schriftlich oder per E-Mail mitteilen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Beschwerden bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen. Sie kann zwar im Einzelfall nicht helfen, bei einem erhöhten Beschwerdeaufkommen aber tätig werden und politische Maßnahmen anstoßen.

Kommen Betroffene alleine nicht weiter, können sie die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen nutzen – vor Ort, telefonisch und per Video.


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