15. September 2026
Ein Gebrauchtwagen ist oft die günstigere Alternative zum Neuwagen. Doch Ärger kann entstehen, wenn kurz nach dem Kauf Mängel auftreten. Dann kommt es entscheidend darauf an, mit wem Sie den Kaufvertrag geschlossen haben. Denn ob Sie Ansprüche wegen eines Defekts geltend machen können, hängt oft davon ab, ob das Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson verkauft wurde.