MietSofort: 79-Euro-Falle bei der Wohnungssuche? Das sollten Betroffene wissen

Stand: 08. September 2026

Wohnung gesucht und plötzlich sollen Sie 79 Euro zahlen? Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von Forderungen der Plattform MietSofort. Warum der Vertragsschluss zweifelhaft ist und wie Betroffene jetzt reagieren sollten, lesen Sie bei der Verbraucherzentrale.

  • Forderung genau prüfen: Es bestehen erhebliche Zweifel an einem wirksamen Vertragsschluss. Zahlen Sie nicht vorschnell.
  • Vertrag vorsorglich widerrufen: Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist das Widerrufsrecht nicht erloschen.
  • Gegen die Forderung vorgehen: Bestreiten Sie den Vertragsschluss und fechten Sie diesen vorsorglich an. 

Betroffene berichten der Verbraucherzentrale von Zahlungsforderungen der Plattform MietSofort. Betreiber der Website ist ein Unternehmen mit Sitz in Bulgarien. Sie ist erst seit Ende Juli 2026 aktiv.

MietSofort: Kostenpflichtige Wohnungssuche sorgt für Beschwerden

Sie wollten über die Webseite nach Wohnungsangeboten suchen oder mit potenziellen Vermietern Kontakt aufnehmen. Tatsächlich handelt es sich laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch um ein kostenpflichtiges Software-Angebot zur Unterstützung der Wohnungssuche. Nach Angaben des Anbieters fällt unabhängig vom Erfolg der Wohnungssuche ein Entgelt von 79 Euro an.

Die Verbraucherzentrale hat rechtliche Zweifel an der Forderung

Aus Sicht der Verbraucherzentrale gibt es mehrere Auffälligkeiten bei der Gestaltung des Angebots und des Bestellvorgangs.

Bestellbutton nicht ausreichend beschriftet

Schließen Sie einen kostenpflichtigen Online-Vertrags ab, müssen Sie eine Zahlungspflicht eindeutig erkennen können.

Auf der Plattform ist der Button mit der Formulierung „Zugang freischalten“ beschriftet. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit erscheint deutlich weniger auffällig. Dadurch ist für Sie nicht ausreichend zu erkennen, dass Sie einen zahlungspflichtigen Vertrag abschließen.

Es kommt kein wirksamer Vertrag zustande, Sie müssen die 79 Euro nicht zahlen. Nutzen Sie gern unsere Musterformulierung, um der Forderung zu widersprechen.

Widerrufsrecht nicht erloschen

Zwar sollen Sie durch das Setzen eines Häkchens bestätigen, dass Sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten. Die verwendete Formulierung ist jedoch nach Auffassung der Verbraucherzentrale missverständlich und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen möglicherweise nicht. Betroffene können den Vertrag vorsorglich weiterhin widerrufen.

Widerrufsbelehrung fehlerhaft, Widerrufsrecht verlängert

Hinzu kommt, dass die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß gestaltet ist. Der Anbieter verweist auf eine unzutreffende gesetzliche Vorschrift. Dadurch können Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend über das eigene Widerrufsrecht informiert werden. Infolgedessen können Sie den Vertrag bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen.

Preisangabe nur schwer zu erkennen

Der Betrag von 79 Euro ist in einem zweiten Kästchen nur wenig auffällig platziert. Das berechtigt Sie dazu, den Vertrag zusätzlich wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten.

Das können Betroffene jetzt tun

Sollten Sie MietSofort zur Zahlung von 79 Euro aufgefordert werden, sollten Sie die Forderung nicht ungeprüft begleichen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale empfiehlt es sich,

  • den Vertragsschluss zu bestreiten,
  • vorsorglich den Widerruf zu erklären und
  • den Vertrag hilfsweise wegen Irrtums sowie wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

Bewahren Sie außerdem sämtliche Unterlagen, E-Mails und Screenshots des Bestellvorgangs auf. Diese können hilfreich sein, falls es später zu weiteren Forderungen oder Nachfragen kommt.

Musterformulierung für Betroffene

(Absender) 

Anschrift: 

Subscription Cancel LTD
Sofroniy Vrachanski 8, floor 2
9000 Varna, Bulgaria

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom ____________ behaupten Sie, ich hätte über Ihre Webseite www.mietsofort.de einen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen; sie fordern € 79,00 von mir.

Ich bestreite Ihre Forderung vollumfänglich und stelle klar, dass ich mit Ihrem Unternehmen keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen habe. Zum einen ist der Bestellbutton auf Ihrer Webseite www.mietsofort.de entgegen § 312j Abs. 3 BGB nicht ordnungsgemäß beschriftet. Zum anderen informieren Sie dort nicht transparent über Ihre Leistungen und über den dafür geforderten Preis, sodass wesentliche Elemente eines Vertrags unklar bleiben.

Rein vorsorglich widerrufe ich hiermit einen Ihrerseits behaupteten Vertrag. Ich weise darauf hin, dass ich nicht wirksam auf mein Widerrufsrecht verzichtet habe, und dass Ihre Widerrufsbelehrung zudem nicht ordnungsgemäß ist. Ebenfalls vorsorglich fechte ich einen angeblichen Vertrag mit Ihrem Unternehmen wegen Irrtums und wegen arglistiger Täuschung an.

Die Geltendmachung eigener Ansprüche und sonstiger Rechte behalte ich mir Ihnen gegenüber ausdrücklich vor. 

Mit freundlichen Grüßen

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