Schritt-für-Schritt Pflege-Leistungen beantragen

Stand: 10. Dezember 2025

Hier erklären wir:

Pflege-Leistungen beantragen

Die Verbraucher-Zentrale will alle Menschen erreichen.

Darum gibt es hier Infos in Leichter Sprache.

So kann man den Text besser verstehen. 
 

In diesem Text erhalten Sie Infos zur Beantragung von Pflege-Leistungen.

Pflege-Leistungen bedeutet zum Beispiel: 

  • Sie bekommen Pflege-Geld.
  • Die Pflege-Kasse bezahlt einen Betrag für einen Platz im Pflege-Heim.
  • Oder für eine Pflege-Kraft.

Antrag

Wenn Sie Pflege-Leistungen erhalten möchten:
Beantragen Sie diese bei der Pflege-Kasse
Sie können auch mit Ihrer Kranken-Kasse sprechen. 
Die Pflege-Kasse und die Kranken-Kasse gehören zusammen. 
Die Kranken-Kasse ist zuständig für medizinische Leistungen. 
Und für die Behandlung von Krankheiten.
Die Pflege-Kasse übernimmt die Kosten für die Pflege.

So können Sie den Antrag stellen:

  • Sie rufen bei der Kranken-Kasse an.
  • Sie schreiben eine E-Mail oder einen kurzen Brief. 

Schreiben Sie zum Beispiel:

Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflege-Versicherung.

Die Pflege-Kasse muss in 25 Arbeits-Tagen über den Antrag entscheiden
In dringenden Fällen ist die Frist noch kürzer. 
Wenn die Pflege-Kasse zu spät entscheidet:
Dann bekommen Sie 70 Euro pro Woche als Entschädigung.
Das gilt aber nur
Wenn die Pflege-Kasse selbst für die Verzögerung verantwortlich ist.

Antrags-Formular

Die Pflege-Kasse schickt Ihnen ein Formular mit vielen Fragen. 
Zum Beispiel: Ob man Sie zu Hause pflegt oder im Pflege-Heim.
Und wer die Pflege übernimmt. 
Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. 
Wenn Sie etwas nicht verstehen: Fragen Sie bei der Pflege-Kasse nach. 

Sie können sich dazu auch beraten lassen:
in einem Pflege-Stützpunkt oder einer Pflege-Beratungs-Stelle

Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Pflege-Kasse zurück.

Termin

Die Leistungen der Pflege-Versicherung hängen davon ab:
Wie pflege-bedürftig Sie sind. 
Man begutachtet Sie deshalb kurze Zeit nach der Antrags-Stellung. 
Man ermittelt dabei den Pflege-Grad. 

Die Begutachtung erfolgt durch den:

  • Medizinischen Dienst: Wenn Sie gesetzlich pflege-versichert sind.
  • Gutachter-Dienst Medicproof: Wenn Sie privat pflege-versichert sind.

Die Begutachtung kann so erfolgen: 

  • Nach Akten-Lage: Aus Unterlagen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung.
  • Durch ein Telefonat oder ein Video-Telefonat
  • Durch einen Haus-Besuch 

Der Gutachter oder die Gutachterin entscheidet sich für eine Begutachtung. 
Sie können ein Gutachten durch ein Telefonat ablehnen.
Oder durch ein Video-Telefonat.
Sie können stattdessen einen Haus-Besuch wünschen.

Sie erfahren den Termin zur Begutachtung rechtzeitig. 
Es ist am besten: Wenn ein Angehöriger bei der Begutachtung mit dabei ist. 
Oder eine Pflege-Person.

Diese Personen können zusätzliche Infos zur Pflege-Situation geben. 

Begutachtung

Bei der Begutachtung schaut der Gutachter oder die Gutachterin:
Wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können. 

Und wobei Sie Unterstützung benötigen. 
Berücksichtigt werden dabei:

  • Körperliche Beeinträchtigungen
  • Geistige oder seelische Einschränkungen

Der Gutachter oder die Gutachterin spricht mit Ihnen.
Und lässt sich zum Beispiel zeigen: Ob Sie umher-gehen können.
Oder die Arme über den Kopf strecken können. 
Der Gutachter oder die Gutachterin fragt bei einer Telefon-Begutachtung nach diesen Dingen.  
Der Gutachter oder die Gutachterin schreibt die Beobachtungen auf.

Sprechen Sie ehrlich über Ihre Pflege-Situation:

Ihre Begleit-Person kann Sie dabei unterstützten. 
Machen Sie die Situation nicht besser oder schlechter als sie ist.
Verschweigen Sie keine Ihrer Einschränkungen.
Zum Beispiel: Weil Sie sich dafür schämen.
Überschätzen Sie auch nicht Ihre Kräfte und Fähigkeiten.

Ermittlung vom Pflege-Grad

Der Gutachter oder die Gutachterin ermittelt aus den Infos den Pflege-Grad. 
Es gibt 5 Pflege-Grade

Je mehr Sie eingeschränkt sind: Umso höher ist der Pflege-Grad:

  • 1 ist der niedrigste Pflege-Grad.
  • 5 ist der höchste Pflege-Grad.

Die Pflege-Kasse bekommt das Ergebnis der Begutachtung.

Entscheidung

Die Pflege-Kasse entscheidet dann über den Pflege-Grad. 
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid: Darin steht die Entscheidung.
Sie bekommen auch das Gutachten zugeschickt.

Bescheid

Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Antrag in einem Brief. 
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Bewilligung oder Ablehnung.

Bewilligung

Es ist erfreulich: Wenn die Pflege-Kasse den Pflege-Grad anerkennt.
Und die beantragten Pflege-Leistungen bewilligt.

Ablehnung

Die Pflege-Kasse kann den Pflege-Grad und die Leistungen auch ablehnen. 
Sie können Widerspruch einlegen:

  • Wenn die Pflege-Kasse den Antrag ablehnt.
  • Wenn Sie mit dem ermittelten Pflege-Grad nicht einverstanden sind. 

Schreiben Sie in einem Brief an die Pflege-Kasse: 
Dass Sie mit der Ablehnung nicht einverstanden sind. 
Senden Sie den Widerspruch als Brief oder als Fax an die Pflege-Kasse. 

Eine E-Mail reicht nicht aus. 
Sie können auch direkt zur Pflege-Kasse gehen. 
Und sagen: Man soll Ihren Widerspruch aufschreiben. 

Widerspruch und Klage

Nach Erhalt vom Bescheid bleibt 1 Monat: Um den Widerspruch einzulegen. 
Sie können den Widerspruch begründen. 
Dabei sind Sie nicht an die Widerspruchs-Frist gebunden. 
Sie können auch erst den Widerspruch einlegen. 
Und später die Begründung vom Widerspruch nachreichen. 

Teilen Sie der Pflege-Kasse mit: 
Mit welchen Bewertungen im Gutachten Sie nicht einverstanden sind. 

Dann wird ein zweites Gutachten erstellt:

  • Meistens nach Akten-Lage
  • Oder durch einen weiteren Haus-Besuch bei Ihnen.

Sie bekommen zum Schluss einen Brief mit dem Widerspruchs-Bescheid.  

Sie können dagegen vor dem Sozial-Gericht klagen:
Wenn der Antrag auch im Widerspruchs-Bescheid abgelehnt wird. 
Sozial-Gericht bedeutet: Das Gericht entscheidet über Rechts-Streitigkeiten im Bereich vom Sozial-Recht. 
Zum Beispiel: Streitigkeiten über Renten oder Arbeitslosen-Geld.


Übertragung in Leichte Sprache:
Fette Fahrt und leichte Beute – Barrierefreie Kommunikation Diane Mönch

Prüfung erfolgte durch: 
Test-Lesende vom Büro für Leichte Sprache, CJD Erfurt

Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Bilder: © Reinhild Kassing: 
Beraterin-2-(c)Kassing
Anwaeltin-(c)Kassing
 
 

Pflegeantrag über Drittanbieter

Im Internet gibt es Dienstleister, die damit werben, bei der Beantragung eines Pflegegrades behilflich zu sein. Dieser Service wird oft kostenlos angeboten. Die pflegebedürftige Person füllt dazu ein Online-Formular des Anbieters aus. Darin werden umfassende persönliche Daten wie Adresse, Name oder Geburtsdatum erfragt. Im letzten Schritt bevollmächtigt der Antragsteller den Dienstleister, in seinem Namen den Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung einzureichen. 

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie solche Services nutzen! Ihre Daten gehen an ein Unternehmen, das für die Antragstellung nicht notwendig ist. Außerdem ist es möglich, dass Sie damit auch in die Verarbeitung Ihrer Daten für andere Zwecke einwilligen müssen, wie etwa für Werbezwecke, sodass der Anbieter Sie kontaktieren darf.

Den Antrag sollte die betroffene Person selbst stellen. Ist sie dazu nicht in der Lage, kann auch ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag für den Pflegebedürftigen stellen. Legen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, schickt diese ein Formular für die Beantragung der Pflegeleistungen zurück.

Wie wird das Formular für den Antrag ausgefüllt?

Neben den persönlichen Daten müssen Sie zusätzliche Angaben dazu machen, welche Leistungen Sie beantragen wollen. Das ist davon abhängig, ob Sie zuhause durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden wollen.

Überlegen Sie sich dazu, wie die Pflege bei Ihnen organisiert werden soll und was für Sie am besten ist. Denken Sie daran, dass es auch die Möglichkeit gibt, verschiedene Angebote zu kombinieren. Weitere Details zu den möglichen Leistungen finden Sie in unserem entsprechenden Artikel. Wenn Sie den Umfang der beantragten Leistungen später ändern wollen, ist dies jederzeit mit einem Änderungsantrag bei der Pflegekasse möglich.

Wo kann man beim Ausfüllen des Antrags Hilfe finden?

Das Ausfüllen des Antrags ist teilweise kompliziert. Oft sind viele Begriffe oder die Arten der Leistungen und die Kombinationsmöglichkeiten unbekannt. Eine Ausfüllhilfe für typische Bestandteile der Antragsformulare geben wir hier.

Es kann auch schwierig werden, den Pflegebedarf abzuschätzen. Bei manchen Feldern wissen Sie vielleicht gar nicht, wie diese auszufüllen sind. Hier helfen Ihre Pflegekasse, Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. Jeder hat Anspruch auf Beratung: Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Ansprechpartner zu nennen. Sie können sich aber auch jederzeit an seine Pflegeberatungsstelle wenden.

Nutzen Sie unbedingt die Pflegeberatung. Durch die Datenbank des ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege) können Sie ein Beratungsangebot in Ihrer Nähe finden. Bei privat Versicherten wird die Pflegeberatung von compass private pflegeberatung angeboten. 

In Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie der Pflegewegweiser NRW dabei, die passgenaue Beratung (Pflegeberatung, Wohnberatung, Beratung bei Demenz u.v.a.m. zu finden)

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