Datenlecks: Wenn Nutzerdaten ungeschützt sind

Datenleck
Stand: 08.06.2023

E-Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und teilweise auch Bankverbindungen liegen immer wieder ungeschützt im Internet. Grund dafür sind oft massive Sicherheitslücken von digitalen Dienstleistern, Betreibern von sozialen Netzwerken und Verantwortlichen in Online-Shops.

Gesetzlich sind die Verantwortlichen verpflichtet, über die Datenlecks die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren. Sie haben zudem die Verpflichtung, die Datenpanne der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich und binnen 72 Stunden zu melden. Das ist nicht erfolgt: Die betroffenen Kunden wurden etwa nicht darüber informiert.

Datenlecks, Datenpannen oder auch Datenleaks sind Sicherheitsvorfälle, bei denen personenbezogene Daten wie etwa Name, Vorname, E-Mailadressen, Passwörter, Kreditkarteninformationen betroffen sind.

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist jede Stelle, die alleine oder gemeinsam mit anderen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
Bei Online-Shops sind es etwa Händlerinnen und Händler, aber auch Schnittstellen-Dienstleistende, die persönliche Daten verarbeiten.  Bei Facebook, Instagram ist es etwa Meta.

Was können Sie tun?
Fragen Sie nach, ob auch Sie von dem Datenleck betroffen waren und auf welche Daten zugegriffen wurden. Richten Sie diese Auskunft direkt an den Händler und Schnittstellen-Dienstleister gegebenenfalls auch an den Marktplatz, soziale Netzwerke,....
Verwenden Sie unser kostenfreies Schreiben!
Sie sollten innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung erhalten. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde. Das ist das Landesamt für Datenschutz in ihrem Bundesland. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. 
Sie können zudem auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Denn geraten Name und Mailadresse sowie Handynummern in falsche Hände, können diese Daten für Phishing-Attacken verwendet werden. Bei einer solchen Datenpanne droht ein Identitätsmissbrauch mit nachteiligen Folgen für Sie.

Das steht Ihnen zu!

Kursieren Ihre Daten im Internet, steht Ihnen Schadenersatz zu. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diesbezüglich ein Urteil gefällt (Urteil vom 4.5.2023 Aktenzeichen: C-300/21). 
Auch bei geringen Beein­trächtigungen müssen verantwortliche Anbieterinnen und Anbieter bei Daten­pannen zahlen. "Der Schaden­ersatz­anspruch hängt nicht davon ab, dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblich­keit erreicht", heißt es in dem Urteil. Es gibt keine Untergrenze für Ansprüche.

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