Starkregen und Überschwemmungen – was wird aus Ihrem geplanten Urlaub?

Hochwasser Überschwemmung

Das Wichtigste in Kürze

  1. Gebuchte Pauschalreisen können bei Naturkatastrophen wie Starkregen und Hochwasser am Urlaubsort zum Zeitpunkt der Reise kostenfrei storniert werden. Bei individuell gebuchten Reiseleistungen sind Stornierungen komplizierter.
  2. Im Fall von Naturereignissen wie Überschwemmungen helfen Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen in der Regel nicht weiter.
  3. Urlauberinnen und Urlauber, die bereits vor Ort in einem Überschwemmungsgebiet sind, können von ihrem Reisevertrag unter Umständen zurücktreten oder eine Minderung des Reisepreises vom Anbieter einfordern.
Stand: 10.08.2023

Österreich und Slowenien wurden von schlimmen Unwettern mit extremen Regenfällen getroffen. Überschwemmungen, Erdrutsche, eingestürzte Brücken und gebrochene Dämme sind die Folge. Viele Reisende fragen sich, ob sie ihren geplanten Urlaub antreten sollten und wie sie im Falle von Schäden vor Ort abgesichert sind. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Können Sie Ihre Reise kostenfrei stornieren?

Ja, Sie können Ihre (Pauschal)Reise kostenfrei stornieren, wenn der Starkregen oder die Überschwemmungen als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind und Ihre Reise durch diese erheblich beeinträchtigt wird. Bei der Einschätzung zählen persönliche Ängste oder Befürchtungen allerdings nicht – es geht um eine objektive Betrachtung. Im Regelfall werden Sie diese Einschätzung erst kurz vor Urlaubsbeginn treffen können.

Lassen Sie sich beraten und stornieren Sie Reisen nicht voreilig, da dies hohe Kosten verursachen kann. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter auf.

Pauschalreise

Ein angekündigtes starkes Gewitter mit Sturm und Regen ist kein außergewöhnlicher Umstand, da man mit (auch heftigen) Unwettern grundsätzlich immer rechnen muss. Wenn es aber nach Dauerregen zu Überschwemmungen am Urlaubsort kommt und beispielsweise die Anfahrt oder Durchführung einer Reise erheblich beeinträchtigt wird, lässt sich ein Pauschalurlaub kostenlos stornieren.

Individuelle Buchung

Haben Sie Flug und Unterkunft unabhängig voneinander und nicht als Pauschalreise gebucht, ist die Situation komplizierter und es kann schwieriger sein, eine Rückerstattung zu erhalten.

Bei nicht stornierbaren Flugtickets erhalten Sie in der Regel lediglich Steuern und Gebühren zurück. Eine Erstattung des vollen Ticketpreises erfolgt nur, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert.

Bei gebuchten Unterkünften müssen Sie in der Regel den Mietpreis zahlen, auch wenn Sie aufgrund der Naturereignisse nicht anreisen können. Sie dürfen jedoch den Mietpreis kürzen, wenn eine anderweitige Vermietung Ihrer Ferienunterkunft möglich war und Kosten eingespart wurden. Wenn Ihnen Ihr Urlaubsdomizil aufgrund der Überschwemmungen allerdings gar nicht zur Verfügung gestellt werden kann, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Rückerstattung. Die rechtlichen Regelungen können jedoch variieren – abhängig davon, wo die Unterkunft liegt und wer der Vermieter oder die Vermieterin ist.

Was sollten Sie tun, wenn Sie schon am Urlaubsort sind?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und Ihre Unterkunft von den Naturereignissen erheblich betroffen ist - beispielsweise durch überflutete Räumlichkeiten oder Erdrutsche in unmittelbarer Nähe Ihrer Hotelanlage oder Ferienunterkunft - haben Sie das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Der Reiseveranstalter ist dann verpflichtet, Ihre Rückreise zu organisieren, ohne Ihnen Mehrkosten zu berechnen. Nicht genutzte Reiseleistungen müssen erstattet werden. Nehmen Sie in diesem Fall sofort Kontakt mit dem Reiseanbieter auf.

Ist Ihr Urlaub durch die Naturereignisse eingeschränkt, können Sie eine Minderung des Reisepreises in Betracht ziehen. Dazu zählt zum Beispiel Verlegung in andere Unterkunft wegen Unwetters. Die durch das Hochwasser oder Überschwemmungen verursachten Mängel müssen Sie unverzüglich dem Reiseveranstalter vor Ort melden.

Haben Sie nur eine Unterkunft am Urlaubsort gebucht und wird die Evakuierung des Gebiets wegen Hochwasser angeordnet, so muss der Vermieter Ihnen nach deutschem Recht die Kosten für die ausgefallen Urlaubstage erstatten. Deutsches Recht gilt allerdings nur dann, wenn sowohl der Vermieter als auch der Mieter in Deutschland leben. Ansonsten ist das Recht des Landes anwendbar, in dem die Immobilie liegt.

Zahlt Ihre Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung?

Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen greifen normalerweise bei unerwarteten schweren Erkrankungen, Arbeitslosigkeit oder anderen persönlichen Notfällen. Bei Naturereignissen wie Starkregen und Überschwemmungen sind diese Versicherungen oft nicht nützlich. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen im Detail zu überprüfen, besonders bei Individualreisen.

Wer zahlt, wenn Ihr Gepäck durch Hochwasser und Überschwemmungen zerstört wird?

Wenn persönliche Gegenstände in Ihrer Unterkunft durch Hochwasser oder Überschwemmungen zerstört werden, kann unter Umständen Ihre Hausratsversicherung einspringen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit.

Wer haftet, wenn der Wohnwagen oder der Campingbus durch die Wassermengen zerstört werden?

Wenn Ihr eigener Wohnwagen oder Campingbus durch die Naturereignisse zerstört wird, kann die Teilkasko Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen. Bei gemieteten Fahrzeugen haften Sie in der Regel nur bei eigenem Verschulden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie trotz ausdrücklicher Aufforderung der örtlichen Behörden das vom Hochwasser gefährdete Urlaubsgebiet nicht verlassen haben.