Lebensversicherungsreform

Lebensversicherung
Stand: 12.01.2021

Die seit dem 07.08.2014 geltende Reform sollte die Lebensversicherung für alle Beteiligten sicherer machen - gerade in Zeiten des langanhaltenden Niedrigzinsumfeldes . Folgende Änderungen gelten für alle Inhaber einer Kapitallebensversicherung oder privaten Rentenversicherung.

Von den Maßnahmen unberührt bleiben unter anderem fondsgebundene Versicherungen oder Risikolebensversicherungen.

Höhere Beteiligung an den Risikogewinnen

Die Lebensversicherungsunternehmen müssen ihre Kunden künftig mit 90 Prozent (statt bislang 75 Prozent) an den Risikoüberschüssen beteiligen. Risikoüberschüsse entstehen dann, wenn bei der Lebensdauer der Versicherten Abweichungen zu den verwendeten Sterbetafeln entstehen.

Die Überschussbeteiligungen setzen sich aus Kostenüberschüssen, Kapitalerträgen und Risikoüberschüssen zusammen. Mit einer höheren Beteiligung an Risikogewinnen ist deshalb nicht zwingend auch eine insgesamt höhere Überschussbeteiligung verbunden.

Ausschüttungssperre für Dividenden

Die Aktionäre der Lebensversicherungsunternehmen sollen keine oder geringere Dividenden erhalten, je nachdem wie groß der Finanzierungsbedarf für die von den Versicherungsunternehmen gegenüber ihren Kunden garantierten Leistungen ist. Mit dieser Regelung sollte folgendes erreicht werden: Die Lebensversicherer sollen ihre Garantieverpflichtungen gegenüber allen Bestandskunden auch bei dauerhaft niedrigen Zinsen erfüllen können. Laut dem Bundesfinanzministerium konnte durch die Ausschüttungssperre der Abfluss von Mitteln aus dem Unternehmen effektiv begrenzt werden.

Garantiezins / Absenkung des Höchstrechnungszinses

Der vertragliche Garantiezins entspricht in der Regel dem sogenannten Höchstrechnungszins, der für Neuverträge seit 2017 nur noch 0,9 Prozent beträgt. Zum 1. Januar 2022 könnte eine weitere Absenkung auf 0,25 Prozent erfolgen, soweit das Bundesfinanzministerium dem Vorschlag der Deutschen Aktuarvereinigung folgt. Die Senkung des Höchstrechnungszinses führt aber bei bereits bestehenden Verträgen nicht dazu, dass auch der Garantiezins abgesenkt wird. Die bei Vertragsabschluss vom Versicherungsunternehmen abgegebene Garantiezusage bleibt grundsätzlich erhalten."

Neuregelung bei Bewertungsreserven

Gravierende Neuerungen – gerade für alle Bestandskunden – sind dagegen bei der Verteilung der so genannten Bewertungsreserven vorgesehen. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert einer Kapitalanlage des Versicherers über dem Anschaffungspreis liegt. Schon seit 2008 sind die Lebensversicherer gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden bei Ablauf des Vertrages oder auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung zu 50 Prozent an den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Bewertungsreserven zu beteiligen.

Grundsätzlich gilt: Zu bestimmten Stichtagen ermittelte Bewertungsreserven unterliegen starken Schwankungen, wie auch in den jährlichen Wertmitteilungen der Versicherer nachzulesen ist. Aktuell sind durch das Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre sehr hohe Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren entstanden. Versicherungsnehmer, deren Verträge jetzt auslaufen, würden nach den bislang geltenden Vorschriften von dieser Entwicklung stark profitieren.

Durch das Lebensversicherungsreformgesetz wurde die Beteiligung an den Bewertungsreserven begrenzt. Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere, die für die Sicherstellung des Garantiezinses der verbleibenden Versicherten benötigt werden, sollen der Gemeinschaft aller Versicherten erhalten bleiben. Entscheidend ist der so genannte Sicherungsbedarf aus den Verträgen mit Zinsgarantien. Ausscheidende Kunden werden künftig nur noch die Bewertungsreserven zur Hälfte erhalten, die den Sicherungsbedarf übersteigen.

An den Bewertungsreserven von Aktien und Immobilien bleiben ausscheidende Versicherungsnehmer dagegen weiterhin uneingeschränkt zur Hälfte beteiligt.

Konkret bedeutet diese gesetzliche Änderung, dass die zur Auszahlung gelangenden Bewertungsreserven zukünftig sinken werden, wobei die Kürzung je nach Versicherer und Finanzstärke des Unternehmens unterschiedlich hoch ausfallen wird.

Diese Neuregelung ist für die Kunden jedoch nachteilig ausgefallen. Laut dem Finanzministerium erhalten ausscheidende Kunden 440 Euro weniger als zuvor. Das bedeutet jedoch nicht zwingend für bestehende Kunden, dass die Auszahlung geringer für sie ausfällt, als erwartet wird. 

Kostentransparenz

Es wurde eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung eingeführt. Sie drückt die durchschnittlich jährlich bis zur Auszahlungsphase eintretende Minderung der Wertentwicklung eines Vertrags in Prozentpunkten aus. Bestehende Verträge sind davon nicht betroffen. Neukunden haben bei der Angebotseinholung einen zusätzlichen Anhaltspunkt für die Beurteilung, in welchem Umfang die Kosten die Rendite des Vertrages schmälern werden.

Was können verunsicherte Bestandskunden jetzt überhaupt noch tun? – Lebensversicherungen fortführen oder vorzeitig kündigen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, wobei niemand eine bestehende Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung übereilt kündigen sollte. Denn oftmals wird der Todesfallschutz oder die möglicherweise mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente noch benötigt. Auch steuerliche Vorteile oder noch höhere Garantiezinsen spielen bei Altverträgen durchaus eine wichtige Rolle. Wer vorzeitig kündigt, sichert sich zwar möglicherweise noch höhere Bewertungsreserven, dafür entfallen aber die Schlussüberschussanteile.

Grundsätzlich gilt es immer, die Vor- und Nachteile einer Kündigung abzuwägen, wobei sich betroffene Verbraucher möglichst vor der Entscheidung zur Kündigung unabhängig beraten lassen sollten.

Schriftlich Informationen einholen!

Zur Entscheidungsfindung werden immer möglichst genaue Angaben Ihres Versicherungsunternehmens benötigt. Fordern Sie daher Ihren Versicherer zunächst schriftlich und unter Angabe der Versicherungsnummer auf, Ihnen

  • den aktuellen Rückkaufswert (einschließlich detaillierter Angaben zu Bewertungsreserven und den Überschussanteilen) zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu beziffern.
  • Fragen Sie gleichzeitig nach der Höhe der garantierten und der voraussichtlichen Ablaufleistung bei unveränderter Vertragsfortführung.

Je nach Einzelfall ist aus diesen Angaben überschlägig zu ermitteln, ob sich eine vorzeitige Vertragsbeendigung lohnt oder ob die Vertragsfortführung die bessere Alternative ist.


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