Streik an deutschen Flughäfen - Das müssen Sie wissen

Flugzeug, Schild Streik
Stand: 17.11.2023

Bei Streiks müssen Flugreisende sich auf erhebliche Verspätungen oder Ausfälle einstellen. Sind Sie betroffen? Das sind Ihre Rechte.

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Individualreisende, die separate Flüge gebucht haben, können ab der fünften Verspätungsstunde ihre Flugtickets zurückgeben und sich die Kosten erstatten lassen. Allerdings müssen sie sich dann selbst darum kümmern, wie sie ihr Ziel erreichen.

Pauschalreisende müssen den Veranstalter kontaktieren. Dieser ist auch bei einem Warnstreik dafür verantwortlich, Sie an den Zielort zu befördern. Geht ein Urlaubstag verloren, können Sie den Reisepreis gegebenenfalls anteilig mindern. 

Was tun, wenn ich irgendwo "strande"?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss eine Airline oder der Veranstalter seine gestrandeten Kunden betreuen - unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist oder nicht. Verpflegung samt Getränken sollte gestellt werden. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Hotelkosten tragen.

Den Arbeitgeber informieren

Arbeitnehmer müssen sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich melden, sofern sich die Rückkehr aus dem Urlaub wegen ausgefallener Flüge verzögert. Dabei müssen sie dem Arbeitgeber auch mitteilen, wann mit ihrer Rückkehr zu rechnen ist. Beschäftigte müssen die Heimreise antreten, sofern eine andere Option zumutbar ist.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Der BGH entschied, dass Reisende auch bei einem Streik des Sicherheitspersonals Entschädigungszahlungen erhalten können. Pauschal ausgeschlossen sind Ausgleichszahlungen daher nicht. Entscheidend ist, ob die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Auswirkungen des Streiks zu vermeiden.

Allgemeinen Informationen zu Fluggastrechten finden Sie in unserem Artikel "Fluggastrechte".

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