Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung werden entlastet

Betriebsrente
Stand: 25.04.2022

Für Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, gibt es seit 2020 einen Freibetrag statt der bereits bestehenden Freigrenze. Dieser  liegt bei 164,50 Euro. Es ist nur der Teil der Betriebsrente über dem Freibetrag beitragspflichtig. Vorher waren bei Überschreiten der Freigrenze Beiträge für die komplette Betriebsrente fällig. Bei mehreren Betriebsrenten wird der Freibetrag nur einmal für die Gesamtsumme gewährt.

Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße (ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) geknüpft und wird sich von Jahr zu Jahr geringfügig erhöhen. 

Durch die Einführung des Freibetrages werden Bezieher von Betriebsrenten über 164,50 Euro ab 2020 jährlich um rund 300 Euro entlastet. Für alle, deren Betriebsrenten zusammen die aktuelle Freigrenze nicht überschreiten, bleibt alles beim Alten. Sie müssen schon jetzt für die Betriebsrente keine Sozialabgaben an die Krankenkasse abführen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern! Kommen Sie in unsere Krankenversicherungsberatung.

Wir sind auf FacebookTwitter & Youtube! Schauen Sie mal rein! Wir freuen uns über Ihr "Gefällt mir" und "Follower".

Bücher & Broschüren