Untersuchung zu Garantie und Gewährleistung: Händler tauchen ab

Die Verbraucherzentralen sammelten in der Zeit von Juni bis September 2018 bundesweit 100 Beratungsfälle zu Problemen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten. Die Auswertung zeigt: Kunden haben es schwer, zu ihrem Recht zu kommen.
In 92 der 100 untersuchten Beratungsfälle wurde gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Händler schieben Schäden auf Verbraucher, nutzen Unsicherheit und Unwissen aus. Zudem verweisen sie oft auf den Hersteller, obwohl der Händler als Vertragspartner für die Beseitigung des Mangels verantwortlich wäre.
Händler entziehen sich ihrer Pflicht
Bei rund zwei Drittel (66 Prozent) der 100 untersuchten Beratungsfälle trat der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate auf. Um die Gewährleistungsansprüche abzuwenden, behaupten Händler häufig, es läge kein Mangel vor oder der Kunde hätte den Defekt selbst verursacht. Dabei regelt das Gesetz ganz klar, dass bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate grundsätzlich davon auszugehen ist, dass er bereits beim Kauf vorlag.
Weitere Informationen zur Untersuchung finden Sie auf dem Internetauftritt der Verbraucherzentrale Baden Württemberg.