Taschengeld und Erspartes: Was Kinder vom eigenen Geld kaufen dürfen

Mutter gibt Tochter Taschengeld
Stand: 30.11.2023

Viele Kinder erhalten Taschengeld, wenn sie zur Schule kommen. Auch zum Geburtstag oder zu  Weihnachten schenken Großeltern oder Verwandte manchmal einen Geldbetrag. Im Laufe der Jahre wächst der Betrag auf dem Sparkonto oder im Sparschwein. Was dürfen sich Kinder eigentlich von ihrem Geld eigentlich kaufen und was nicht? 

Kinder und Jugendliche sind vom Gesetz besonders geschützt. Im Alter von 7 bis 17 Jahren gelten sie als beschränkt geschäftsfähig und können auch nur begrenzt Verträge abschließen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Verträge und Minderjährige.

Auch den gewissenhaften Umgang mit Geld müssen Kinder und Jugendliche erst lernen. Dafür gibt es das Taschengeld und einen entsprechenden Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der Taschengeldparagraf

Der Taschengeldparagraf besagt folgendes: Verträge mit Minderjährigen sind gültig, wenn diese das Geld zum Bezahlen von ihren Eltern zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung erhalten haben. Gleiches gilt für erlaubte Geldgeschenke von Dritten.

Eltern können es ihren Kindern freistellen, wofür diese ihr Geld ausgeben. Oder sie erlauben ihnen nur den Kauf bestimmter Produkte. Setzt sich der Nachwuchs darüber hinweg, können die Eltern vom Händler verlangen, das Produkt zurückzunehmen. Das gilt theoretisch sowohl für eine Tüte Chips als auch für das von den Eltern nicht gewünschte Computerspiel.

Umfang für Ausgaben im Ermessen der Eltern

Der Taschengeldparagraf bestimmt nicht, wie viel Taschengeld Kinder und Jugendliche bekommen sollten. Auch ist dort nicht festgelegt, in welchem Umfang Kinder Geld ausgeben dürfen. Das entscheiden wiederum die Eltern. So dürfen manche Kinder sich vielleicht ein Buch, aber kein teures Computerspiel kaufen. Andere Eltern haben hingegen kein Problem damit, wenn der Nachwuchs auf ein Tablet oder Smartphone spart und sein Geld dafür ausgibt.