Musterfeststellungsklage: Klagerechte für Verbraucher

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Gesetz sollen Verbraucher Ansprüche leichter durchsetzen können, ohne allein gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen zu müssen.
  • Betroffene können sich von Verbraucherschutzverbänden in einem Gerichtsprozess vertreten lassen – das vermeidet hohe Prozesskosten.
  • Das Gesetz trat zum 1. November 2018 in Kraft.
Stand: 23.10.2023

Erheben Banken, Energieversorger und Co. unberechtigt Gebühren oder sind beim Händler gekaufte Waren mangelhaft, haben betroffene Verbraucher die Möglichkeit zur Musterfeststellungsklage.

Die Einführung der Musterfeststellungsklage im November 2018 war ein Meilenstein in der Gesetzgebung für den Verbraucherschutz. Verbraucherrechte sind damit nachhaltig gestärkt.

Sie ermöglicht es Betroffenen, sich gemeinsam von Verbraucherschutzverbänden gegen Unternehmen vor Gericht vertreten zu lassen. 

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Klageberechtigt sind registrierte Verbraucherschutzverbände – also auch die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Seit November 2018 können Verbände mit mindestens 350 Mitgliedern oder zehn Mitgliedsverbänden, die seit mindestens vier Jahren für Unterlassungsklagen registriert sind, dann zusätzlich auch Feststellungsklagen erheben. Zusätzliche Voraussetzung: Der Verband wird zu höchstens fünf Prozent von Unternehmen finanziert.

Welche Vorteile bringt die Musterfeststellungsklage für Verbraucher?

Sie ermöglichten es Betroffenen, sich ohne eigenes Risiko Verbraucherschutzklagen verbindlich und mit minimalem Aufwand anzuschließen. Die Klagegemeinschaft soll geschädigten Kunden in Deutschland somit die Möglichkeit bieten, gemeinsam gegen Konzerne vor Gericht zu ziehen und zum Beispiel Schadensersatzansprüche feststellen lassen zu können.   

Was müssen Sie als Verbraucher tun, um von einer Musterfeststellungsklage zu profitieren?

Zunächst klagt ein Verband – Voraussetzung ist hierfür, dass sich mindestens zehn Betroffene am Verfahren beteiligen. Danach wird beim Bundesamt für Justiz ein Register eröffnet, in das sich Verbraucher eintragen können. Diese Anmeldung ist elektronisch und kostenlos. Das Verfahren findet nur statt, wenn sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene registrieren. Wichtig: Die Ansprüche von Verbrauchern, die sich der Musterklage anschließen, können während des Klageverfahrens nicht verjähren. Das Urteil ist bindend.