Ärgerlich: Eventim erstattet nicht den kompletten Ticketpreis

Das Wichtigste in Kürze
- Eventim behält einen Teil der Ticketpreise als Gebühr ein und reagiert nicht auf Nachfragen.
- Eventims Verhalten ist intransparent - Servicepauschlen werden in AGB nicht erläutert.
- Fordern Sie die vollständige Rückerstattung der Ticketpreise.
Eventim zahlt immer mehr Verbrauchern die Ticketkosten für abgesagte Veranstaltungen zurück. Allerdings behält das Unternehmen einen Teil als Gebühr ein. Darf das so?
Ticketvermittler Eventim behält bei Rückerstattungen von Eintrittsgeldern Gebühren ein, das heißt Entgelte für Leistungen, die bereits durch den Veranstalter und Eventim erbracht wurden. Verbraucher sind empört, sie wollen den vollen Preis zurück.
Nachfragen zur Verwaltungsgebühr und deren Höhe lässt Eventim unbeantwortet, so die Schilderung Betroffener. Sie monieren: Konzerte fallen aus und dann sollen sie auch noch draufzahlen?
Beispiele aus unserem Beratungsalltag
- Ein Paul-McCartney-Fan hatte 6 Tickets für das Konzert in Hannover gekauft und 936 Euro bezahlt. Von der gezahlten Summe behielt Eventim rund 54 Euro ein.
- Eine Verbraucherin aus Stade zahlte für 4 Konzertkarten 600 Euro und erhielt nur 550 Euro zurück.
- In Aurich hat ein Pärchen für zwei Konzerttickets rund 330 Euro gezahlt. Eventim behielt 80 Euro davon ein.
Intransparentes Geschäftsgebaren
Die Abrechnung und Rückerstattung ist wenig transparent und nicht nachvollziehbar. Weder aus den FAQs, noch aus den AGB des Anbieters sind Servicepauschalen ersichtlich. Eventim hat zwar als Ticketvermittlungsportal auch Aufwendungen, das ist soweit klar.
Dennoch: Solche Extra-Gebühren müssen begründet sein. Zudem muss der Käufer informiert werden, dass bei einer Rückerstattung Servicegebühren einbehalten werden und in welcher Höhe.
Das können Sie tun
Nehmen Sie als Kunde die Bearbeitungsgebühren nicht hin. Fragen Sie bei Eventim nach, auf welcher Grundlage diese erhoben werden und wie sich der Betrag der Rückerstattung zusammensetzt. Bestehen Sie auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Gutscheinlösung für Veranstaltungen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Corona-Pandemie ein Gesetz erlassen, welches Veranstaltern erlaubt Eintrittsgelder in Wertgutscheine umzuwandeln, anstatt zu erstatten. Die Gutscheine sind über den gesamten Einkaufspreis inklusive Vorverkaufsgebühren auszustellen.
Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Tickets haben Verbraucher daher nicht, wenn sie diese vor dem 8. März 2020 gekauft haben.
Kritik der Verbraucherzentrale: Damit räumen Verbraucher Ticketunternehmen und Veranstaltern einen zinslosen und ungesicherten Kredit ein. Geht das Unternehmen pleite, bleiben die Verbraucher auf den Kosten sitzen.