WhatsApp Nutzungsbedingungen: Zustimmung nicht mehr verpflichtend

Frau sitzend mit Smartphon in der Hand, Sprechblasen steigen auf zu Artikel: WhatsApp Nutzungsbedingungen - Zustimmen oder rausfliegen

Das Wichtigste in Kürze

  • Geänderte Nutzungsbedingungen bei WhatsApp sind nicht mehr verpflichtend.
  • Wer nicht akzeptiert, wird die App derzeit weiterhin nutzen können.
  • Wollen Sie eine der neuen Funktion nutzen, ist eine Zustimmung unumgänglich.
Stand: 03.06.2021

Bereits zum Jahresanfang 2021 änderte WhatsApp seine Nutzungsbedingungen. Nutzer sollten den Neuerungen zwingend zustimmen, wer ablehnt, würde die App nicht mehr nutzen können. Der Messenger-Dienst lenkt ein - die Funktionalität der App werde derzeit nicht eingeschränkt.

Die geänderten Nutzungsbedingungen waren laut WhatsApp erforderlich, um neue Dienste einzuführen. Nutzer sollten der Änderung bis zum 15. Mai zustimmen. Die Ankündigung von WhatsApp, dauerhaft eine Erinnerung vorzuschalten oder die Funktionalität für Verweigerer der neuen Nutzungsbedingungen einzuschränken, sorgte für viel Kritik.

Inzwischen ist WhatsApp zurückgerudert. Den FAQ ist zu entnehmen, dass das Unternehmen aufgrund der Aktualisierung zum 15. Mai 2021 weder Accounts löscht noch die Funktionalität einschränkt. Zwar werden weiterhin Benachrichtigungen angezeigt, jedoch sollen diese nicht dauerhaft erscheinen.

Möglichkeiten für Verbraucher

Nach unserer Auffassung haben Sie jetzt zwei Möglichkeiten.

  • Sie können den Messenger weiter nutzen. Wollen Sie die neuen Funktionen verwenden, müssen Sie der geänderten Richtlinie zustimmen.
  • Sie entscheiden sich für einen Wechsel des Messengers. Es gibt einige Alternativen, jeder Dienst hat seine Vor- und Nachteile. Bei der Digitalcourage und auf verbraucherzentrale.de finden Sie ausführliche Informationen zu den einzelnen Messengern. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Um diese angekündigten Änderungen geht es

Nach Aussagen des Mutterkonzerns Facebook beziehen sich die Änderungen einzig auf die Kommunikation mit Unternehmen. WhatsApp will es Firmen erleichtern, über den Messenger Geschäfte abzuwickeln. In diesem Punkt wird der Betreiber Daten mit Dritten teilen. Den Nutzern sei freigestellt, ob sie sich über den Dienst mit Unternehmen austauschen wollen.

Auszug aus den FAQ von WhatsApp:

[...]"Du kannst auf WhatsApp mit mehr Unternehmen kommunizieren, um deine Anliegen schneller erledigt zu bekommen als über Telefon oder E-Mail. Dies ist gänzlich optional.
Jeden Tag verwenden Millionen von Menschen WhatsApp, um mit großen und kleinen Unternehmen zu kommunizieren. Du kannst Unternehmen Nachrichten senden, um Fragen zu stellen, Einkäufe zu tätigen oder Informationen zu erbitten. [...]"

Quelle https://faq.whatsapp.com/general/security-and-privacy/were-updating-our-terms-and-privacy-policy

Bei privaten Chats ändere sich laut Facebook nichts. Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung seien ausschließlich verständlicher formuliert worden. Ein Austausch der Daten mit Facebook finde weiterhin nicht statt.

Unsere Kritik: Wer zukünftig mit Unternehmen über WhatsApp kommunizieren möchte, hätte hierfür direkt seine Einwilligung erteilen können. WhatsApp/Facebook hätte Nutzern diese Funktion gesondert anbieten können.

    Zum Hintergrund

    WhatsApp gehört seit 2014 zu Facebook. Zwei Jahre später steht in den Nutzungsbedingungen des Messengers, dass WhatsApp Daten mit allen Facebook-Diensten tauschen darf. Dazu zählen unter anderem: Profilname, Profilbild und Handynummer der App-Nutzer. Auch die Telefonnummern aus den Adressbüchern der Nutzer gehören dazu.  Facebook gibt an, die Informationen der WhatsApp-Nutzer in Deutschland gegenwärtig nicht für Werbung zu nutzen.

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