Ware aus Fernost kann teurer werden

Seit Juli 2021: Neue Umsatzsteuerpflichten für internationalen Online-Handel eingeführt. Kleinsendungen wie etwa Ladekabel, Handyhüllen und billige Gadgets werden seit dem 1. Juli 2021 besteuert. Es gelten neue Einfuhrumsatzsteuerpflichten für Online-Händler. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird das Shopping in vielen Fällen um die 19 Prozent teurer.
Steuerbefreiung von Kleinbetragssendungen abgeschafft
Seit Juli sind neue EU-Steuerregeln für Bestellungen bei außereuropäischen Online-Händlern in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist der Wegfall der bisherigen Freigrenze von 22 Euro für Direktimporte aus Nicht-EU-Ländern wie China, den USA oder Großbritannien. Dadurch wird auf alle Lieferungen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig. Außerdem müssen die Händler künftig für alle Sendungen eine Zollerklärung ausfüllen. Anders formuliert: Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das China-Shopping in vielen Fällen um die 19 Prozent Steuer teurer.
Beispiel: Ein Verbraucher bestellt in China ein Ladekabel für 10 Euro. Er zahlt 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer darauf – also 1,90 Euro. Maßgeblich für die Steuer ist der Rechnungsendbetrag inklusive eventueller Portokosten. Mit den Portokosten verhält es sich beispielsweise wie folgt: Die Deutsche Post bezahlt den Betrag bei Einfuhr der Sendung durch den Zoll. Später wird dieser Betrag vom Empfänger zurückverlangt – bei Übergabe der Sendung. Für diesen Service verlangt die Post eine zusätzliche „Auslagenpauschale“ in Höhe von 6 Euro. Das Ladekabel aus China kostet seit Juli: 17,90 Euro.
Liegt der Rechnungsbetrag unter 5,24 Euro, bleibt die Sendung auch nach dem 1. Juli steuerfrei, denn Abgaben unterhalb von 1 Euro werden nicht erhoben.
Viele Anbieter sind schon dazu übergegangen, Steuern, Zölle bereits im Vorfeld auf den Warenwert aufzuschlagen und die Einfuhrumsatzsteuer im Voraus zu bezahlen. Dann müssen Sie als Käuferinnen und Käufer keine gesonderten Gebühren bzw. Entgelte mehr bezahlen.
Diverse China-Shops lagern ihre Ware schon jetzt in der EU. Auf Lieferungen aus diesen Warenlagern etwa aus Tschechien oder Polen fällt die Einfuhrumsatzsteuer für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht an. Die Ware wird nämlich nur innerhalb der EU und nicht aus dem nicht-europäischen Ausland versendet.
Shops wie AliExpress, Banggood, GearBest, Geekmaxi und Edwaybuy betreiben solche Warenlager in der EU.
Umsatzsteuer-Lieferschwelle: Was ist das eigentlich?
Eine wichtige Änderung betrifft die sogenannten Umsatzsteuer-Lieferschwellen. Das sind je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedlich festgelegte Grenzwerte, die einen Händler zu einer Umsatzsteuerpflicht verpflichten, sobald sein Netto-Umsatz die Lieferschwelle überschreitet. Der Händler muss dann eine Umsatzsteuer-ID in diesem Land beantragen und künftig Steuererklärungen einreichen.
Die Lieferschwellen der EU-Mitgliedstaaten bewegten sich in der Regel zwischen 35.000 Euro und 100.000 Euro. Das ändert sich jedoch.
Die EU hat eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro festgelegt. Sie gilt für ganz Europa. Bedeutet konkret: Sobald der Umsatz eines Händlers mit Verkäufen in die EU die 10.000 Euro netto im Jahr überschreitet, muss er sich in jedem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich registrieren, in das er Waren verkauft. Ab diesem Zeitpunkt versteuert er die Waren nicht mehr in dem Land, aus dem er sie verschickt (zum Beispiel China), sondern in dem, in das er sie verkauft (zum Beispiel Deutschland).
