Streaming: Geoblocking in der EU war gestern

Streaming Dienste: Geoblocking war gestern

Das Wichtigste in Kürze

  1. Sie können in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte Ihrer kostenpflichtigen Streaming-Dienste zugreifen.
  2. Halten Sie sich "vorübergehend" im EU-Ausland auf, gibt es keine Länderbeschränkungen mehr.
  3. Der Anbieter darf von Ihnen verlangen, dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz nachweisen.
Stand: 06.04.2018

Am Strand in Spanien, auf der Berghütte in Österreich oder im Café in Frankreich. Während Ihres Urlaubs in der gesamten EU Ihre Lieblingsfilme schauen: Das ist seit dem 01. April 2018 möglich. Dies verdanken wir der Verordnung zur „grenzüberschreitenden Portabilität“.
 

Was ist Geoblocking?

Beim sogenannten Geoblocking handelt es sich um eine geografische Sperre. Technische Mechanismen verhindern, dass Sie grenzüberschreitend Inhalte über das Internet nutzen können. Doch mit „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ ist seit dem 01. April 2018 EU-weit Schluss.
 

Sperre für vorübergehende Aufenthalte fällt weg

Sie halten sich für kurze Zeit im europäischen Ausland auf. Ob im Urlaub oder während eines Studien- oder Geschäftsaufenthalts: Sie haben die Möglichkeit Ihre Streaming-Dienste weiter zu nutzen. Die Verordnung legt nicht fest, welche Zeitspanne ein „vorübergehender Aufenthalt“ umfasst. Sie machen mehrere Wochen Urlaub oder verbringen ein Semester im europäischen Ausland? Dann können Sie auf Ihr Streaming-Abo zugreifen. Die Anbieter dürfen von Ihnen keine weiteren Gebühren verlangen.


Ausnahme bei öffentlich-rechtlichen Sendern

Anders ist es mit öffentlich-rechtlichen Sendern. Diese entscheiden eigenständig, ob sie ihren Nutzern Programme ohne geografische Sperre anbieten. Bei der ARD beispielsweise finden Sie den Hinweis: „ Das Erste bietet sein Fernsehprogramm als durchgehenden Livestream an. Aus lizenzrechtlichen Gründen ist dieser Livestream teilweise mit einem sogenannten Geoblocking versehen. Somit können einzelne Sendungen im Ausland nicht abgerufen werden. In diesem Fall wird eine Informationstafel angezeigt.“


Wie stellt der Anbieter fest, wo Sie wohnen?

Zunächst liegt es bei den Anbietern zu klären, wo die Nutzer hauptsächlich wohnen. Sie dürfen „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ ergreifen, um Ihren Hauptwohnsitz zu ermitteln. Als Nachweise gelten elektronische Identifizierungsmaßnahmen, Kreditkartennummern, öffentlich verfügbare Steuerinformationen, Postanschriften (gültiges Ausweisdokument) sowie IP-Adressen.
Die Diensteanbieter haben zum einem Sie als Nutzer darüber zu informieren, welches Verfahren sie anwenden. Zum anderen haben sie für einen „angemessenen“ Datenschutz zu sorgen.

Schwärzen Sie bei der Vorlage einer Kopie Ihres Ausweises alle nicht benötigten personenbezogenen Daten wie etwa Foto, Ausweisnummer und Geburtsdatum.

Portabilitätsverordnung ebnet Weg

Bereits im Mai 2017 verabschiedete das Europäische Parlament die sogenannte Portabilitätsverordnung. Sie ebnete den Grundstein für grenzenloses Streamen von Inhalten innerhalb der Europäischen Union (EU). Sie verbringen Ihren Urlaub in den USA, der Schweiz, der Türkei oder anderswo? Es ist nicht möglich, Ihr deutsches Abo in diesen und weiteren Ländern zu nutzen.

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