Handyvertrag abgelehnt wegen schlechter Wohngegend?

Kein Handyvertrag wegen schlechter Wohngegend?

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertrag abgelehnt? Fragen Sie nach den Gründen der Ablehnung!
  • Nur allein wegen Ihrer Anschrift, dürfen Ihnen Anbieter Verträge nicht verweigern.
  • Grundsätzlich ist die Abfrage von Kundendaten vor Vertragsschluss erlaubt.
Stand: 19.12.2023

Festanstellung, Eigentumswohnung, bezahlte Rechnungen – damit gelten potenzielle Vertragspartner aus Anbietersicht in der Regel als zahlungskräftig. Doch manchmal genügt offenbar eine „falsche“ Adresse und der Handyvertrag wird verweigert. So erging es einem Verbraucher aus Hannover.

Der Verbraucher wollte in einem Mobilfunkgeschäft einen Handyvertrag abschließen und füllte die Unterlagen aus. Wenige Tage später erhielt er eine Ablehnung – das Unternehmen zweifelte an seiner Bonität.

Handyvertrag abgelehnt? Was Sie konkret tun können:

  • Wenden Sie sich nach Ablehnung eines Handyvertrags zunächst an Ihren Anbieter. Bitten Sie um aussagekräftige Informationen, warum Sie keinen Vertrag erhalten.
  • Bezieht der Anbieter die Daten einer Auskunftei in seine Entscheidung ein, schreiben Sie die Auskunftei an. Holen Sie eine kostenfreie Auskunft über Ihre gespeicherten Daten ein.

War Ihr Wohnort Grund für die Ablehnung? Wehren Sie sich: Widersprechen Sie der Ablehnung des Vertrags. Nur allein wegen Ihrer Anschrift, darf ein Anbieter Ihnen den Vertrag nicht verweigern. Wenn das nicht hilft: Suchen Sie sich einen anderen Anbieter, der mehrere Kriterien zur Entscheidungsfindung heranzieht.

Handyvertrag: Abfrage von Kundendaten ist erlaubt

Anbieter dürfen vor Vertragsschluss prüfen, ob der zukünftige Kunde zahlungsfähig ist. Als Grundlage verwenden Sie den sogenannten Score-Wert.

Die Berechnung muss mit einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren erfolgen. Für die Ermittlung des Score-Wertes können Vertragsdaten, Daten zur finanziellen Situation und ebenso soziodemografische Daten (zum Beispiel Adresse oder Anzahl der Umzüge) gesammelt werden.

Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit. Beide Vertragspartner dürfen entscheiden, ob und mit wem sie einen Vertrag schließen möchten. Das bedeutet, auch Anbieter können einen Vertrag ablehnen. Allerdings darf der Wohnort allein nicht ausschlaggebend sein.

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