Unerlaubte Telefonwerbung

Das Wichtigste in Kürze
- Sie müssen aktiv einwilligen, von Ihrem Anbieter angerufen zu werden.
- Telefonisch geschlossene Verträge sind grundsätzlich wirksam.
- Reagieren Sie auf die Ihnen zugesendeten Vertragsunterlagen. Beschweren Sie sich bei uns und der Bundesnetzagentur.
Unerwünschte Telefonanrufe sind lästig, ebenso wie untergeschobene Verträge am Telefon. Lesen Sie, was Sie dagegen tun können:
Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung sind im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Und das, obwohl mit dem sogenannten Anti-Abzocke-Gesetz, die Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung verschärft wurden. Leider wenig erfolgreich und deshalb bedarf es einer neuen Regelung.
Ärgernis unerwünschter Telefonanruf
Ein Anruf darf nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen! Doch wann genau erteilen Sie Ihre Einwilligung? Sie haben selbst um eine fernmündliche Information gebeten oder haben angekreuzt, dass Sie über Angebote und zu Marketingzwecken angerufen werden möchten.
Vorformulierte Passagen in Verträgen, um Ihr Einverständnis einzuholen, sind unwirksam. Sie müssen immer aktiv einwilligen.
Tipp:
Sie haben eingewilligt und möchten aber nicht mehr angerufen werden, widerrufen Sie Ihre Einwilligung.
Ärgernis untergeschobener Vertrag am Telefon
Sie telefonieren mit Ihrem Telefonanbieter oder aber Ihr Energieversorger ruft an und wenig später erhalten Sie Vertragsunterlagen. Ein Vertragsabschluss am Telefon ist grundsätzlich möglich, ärgerlich nur, wenn Sie gar keinen Vertrag abschließen wollten.
Wir fordern:
Verbraucherinnen und Verbraucher sind vor telefonisch untergeschobenen Verträgen zu schützen. Jeder Vertrag ist schriftlich zu bestätigen, so wie es auch für Gewinnspiele üblich ist.
Obwohl Belästigungen mit unerlaubten Werbeanrufen – sogenannten Cold Calls – von der Bundesnetzagentur verfolgt werden, die mögliche Bußgeldsumme 300.000 Euro beträgt , reißt der Strom unerwünschter Anrufe nicht ab. Deshalb fordern wir weiterhin, eine sogenannte Bestätigungslösung anzuwenden: Wer bei einem unerwünschten Werbeanruf einem Vertrag zustimmt, muss ihn danach noch einmal in Textform bestätigen.
Das raten wir Ihnen:
- Wehren Sie sich und beschweren Sie sich über unerwünschte Telefonanrufe und untergeschobene Verträge bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen und der Bundesnetzagentur.
- Bestreiten Sie das Zustandekommen eines Vertrages. Sie wollten keinen Vertrag schließen und deshalb fehlt es an Ihrer Willenserklärung, Ihrem Ok zum Vertragsschluss.
- Widerrufen Sie hilfsweise den vermeintlich abgeschlossenen Vertrag. Die Widerrufsbelehrung findet sich in aller Regel in den per Mail oder aber postalisch versendeten Vertragsunterlagen.
- Fechten Sie den Vertrag wegen Irrtums an und kündigen Sie ebenfalls hilfsweise.
- Sie wollen nicht reagieren, weil Sie nichts getan haben? Und sie diesen Vertrag nicht gewollt haben? Das ist nachvollziehbar, aber ohne Ihre Reaktion folgen Mahnungen, Inkassoschreiben und Mahnbescheide.