EUROJACKPOT-6/49 versendet erneut vorgerichtliche Mahnung

Frau hält Brief in der Hand und schlägt sich die Hand vor den Mund
Stand: 17.08.2022

Erneut häufen sich Anfragen zu „EUROJACKPOT-6/49“ beziehungsweise „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot“ oder „Deutsche Gewinner Lottozentrale“. Es werden über verschiedene frei erfundene Kanzleien wieder vermehrt vorgerichtliche Mahnungen und Zahlungsbefehle versendet. Innerhalb kürzester Zeit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mehrere hundert Euro zahlen - ansonsten drohe ihnen Zwangsvollstreckung und Pfändung.

Keinen Vertrag abgeschlossen

Bereits in der Vergangenheit berichteten viele Ratsuchende, keinen Vertrag mit den Lottounternehmen abgeschlossen zu haben. Die Unternehmen seien ihnen unbekannt.

Besonders perfide: In vielen Fällen liegt dem Schreiben eine vorformulierte Kündigung des vermeintlichen Abos bei. Hier wird zugleich auch noch ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart. So kann die Euro Lotto Zentrale sich sicher sein, das Geld aus dem angeblichen Vertrag auch zu erhalten.  

Kanzleien meist frei erfunden

Die angeblich beauftragten Anwaltskanzleien, die das Geld von Ihnen einfordern, sind in den uns vorliegenden Fällen frei erfunden oder haben ihren Sitz nicht an der angegebenen Adresse. Betroffene sollten daher immer unbedingt im bundesweit amtlichen Anwaltsverzeichnis prüfen, ob es die genannten Anwälte überhaupt oder an der angegebenen Adresse gibt.

Sind Sie betroffen?

Sollten Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung über die angebliche „EUROJACKPOT-6/49“, „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot“ oder „Deutsche Gewinner Lottozentrale“ erhalten haben, raten wir Ihnen:

  • Ruhe bewahren und kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  • Nicht übereilt handeln und Mahnung nicht ohne vorherige Prüfung zahlen.
  • Prüfen Sie, ob es die angebliche Kanzlei wirklich gibt.
  • Prüfen Sie gründlich, ob Sie tatsächlich einen solchen Vertrag in der Vergangenheit geschlossen haben.
  • Sollten Sie Zweifel an dem Schreiben haben, lassen Sie die Zahlungsaufforderung von uns prüfen.
  • Stellen Sie Strafanzeige. Lesen Sie auch unseren Flyer "So stellen Sie eine Strafanzeige."
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