BGH-Urteil Tauschbörse - Anschlussinhaber muss Computer von Familienmitgliedern nicht durchsuchen

Paragraphen, Waage und Tastatur im Hintergrund
Stand: 21.11.2023

Anschlussinhaber müssen die Computer von Familienmitgliedern nicht auf P2P-Software kontrollieren. Dies sei nicht zumutbar, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Dem Bundesgerichtshof ging die Forderung der Filmgesellschaft, die Internetnutzung von Familienangehörigen zu protokollieren und nach entsprechender Filesharing-Software zu durchsuchen, zu weit. Ein solches Vorgehen sei nicht zumutbar, denn vor allem genieße der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie einen hohen Stellenwert. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber gut, dass der BGH hier ein Machtwort gesprochen hat.

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Ein Anschlussinhaber darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden, den er - nur weil ihm der Anschluss gehört - widerlegen muss. Vielmehr genügt es dem Gericht, dass der Inhaber erklärt, wer außer ihm zum entsprechenden Zeitpunkt das WLAN genutzt haben kann. Er ist nicht dazu verpflichtet, den Täter selbst zu ermitteln.

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