Bestellung auf fremden Namen – Dreiecksbetrug Kleinanzeigen und Online-Bücher-Shop

Dreiecksbetrug Text steht auf einem Laptop weisse Schrift auf blauem Grund
Stand: 28.03.2023

Ein Verbraucher kaufte bei Kleinanzeigen ein.  Die Ware kam etwas verspätet an. Der Absender des Produkts war jedoch nicht der Verkäufer von Kleinanzeigen, sondern ein Online-Shop für Bücher, was der Kunde erst im Nachhinein wahrnahm. Einige Wochen später erhielt er eine "letzte Mahnung" per Post des Bücher-Shops.

Er rief bei der Hotline an und es stellte sich heraus, dass auf seinen Namen ein eBook und ein weiterer Artikel eingekauft wurden. Der Büchershop schickte Zahlungsaufforderungen an ihn, die er nicht erhielt, denn die E-Mailadresse gehörte nicht dem Verbraucher.  Es war eine Fake-E-Mailadresse. Doch damit nicht genug: Erneut erhielt er eine Mahnung des Büchershops, dieses Mal für den tatsächlich gekauften Artikel (auf Kleinanzeigen), den er auch erhalten hat. Auf seine Bestellung flatterte weitere Post ins Haus: Eine Anzeige wegen Betrugs. Der Verbraucher war nun vollends verunsichert und forderte Akteneinsicht.

Was ist passiert:

Wenige Tage nach dem Kauf des zuerst genannten Produktes auf Kleinanzeigen, eröffnete jemand auf den Namen und der Adresse des Verbrauchers ein Kleinanzeigen-Konto. Der Verbraucher „verkaufte“ über dieses Konto mindestens fünf Artikel. Diese Artikel versandte nicht der Verbraucher, der von alledem nichts mitbekam, sondern der Büchershop. 

Klingt kompliziert, aber funktioniert problemlos.
Der Verbraucher fiel selbst auf einen Betrüger rein. Er kaufte, bezahlte und erhielt dann die Ware. Der Betrüger konnte die Ware, die er ja nicht hatte, nicht liefern. Deshalb musste er beim Büchershop die Ware bestellen und zwar mit den personenbezogenen Daten des Verbrauchers. Dieser bekam von dieser Bestellung erst etwas mit, als der Büchershop sich bei ihm meldete und wiederum den Kaufpreis einforderte.
Der Betrüger kassierte also neben dem „Kaufpreis“ auch die personenbezogenen Daten. Mit den Daten eröffnete der Betrüger einen Account bei Kleinanzeigen und gab sich als der Verbraucher aus. Ein neues Opfer bestellte Ware, wieder kassierte der Betrüger das Geld und der Büchershop wandte sich an dieses, um sich die versendete Ware bezahlen zu lassen.

Bestellung auf fremden Namen geht auch so:

Für einen Warenkreditbetrug, also den Kauf auf fremde Rechnung, genügt es oft schon, den Namen und die Adresse einer Person zu kennen. Somit ist jeder Mensch gefährdet, der eine Mail-Adresse hat, bei sozialen Netzwerken aktiv ist oder Online-Dienste, -Marktplätze und -Shops nutzt. Die Betrüger bestellen die Ware auf den fremden Namen. Als Lieferadresse wird zum Beispiel eine Packstation angegeben. So bekommen die Betrogenen zunächst nichts von der Bestellung mit – bis eine Mahnung ins Haus flattert, da die Zahlung ausgeblieben ist.

WAS SIE TUN KÖNNEN:

  • Bestreiten Sie den Vertragsabschluss schriftlich. Schildern Sie, was Ihnen widerfahren ist. Machen Sie deutlich, dass Sie nicht in Zahlungsverzug sind, also nicht zahlen müssen.
  • Informieren Sie gegebenfalls auch den Onlineshop, bei dem Sie bestellt haben.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
  • Fordern Sie ein paar Wochen später eine Datenkopie von allen Auskunfteien ein. Schauen Sie, ob dort fälschlicherweise Ihr Zahlungsverzug eingetragen ist. Die Adressen der Auskunfteien finden Sie hier.
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