Beststellung auf fremden Namen

blauer Hintergrund brauner Briefumschlag miot weißem Blatt Paier auf dem Mahnung steht
Stand: 16.06.2022

205,54 Euro soll ein Verbraucher zahlen – für eine Heißluftfritteuse, die er nicht bestellt hat. Schnell wird klar: Irgendwas läuft schief. Vermutlich hat jemand in seinem Namen eingekauft.

Ein Verbraucher erhält Anfang Juni eine Mahnung von Galeria Kaufhof über 205,54 Euro. Er soll eine Heißluftfritteuse bestellt, aber noch nicht bezahlt haben. Der Verbraucher weiß davon nichts. Die E-Mail-Adresse, an die die Rechnung und die erste Mahnung gesendet wurde, kennt er nicht.

Einige Wochen zuvor hatte er jedoch eine Heißluftfritteuse über Amazon bestellt. Die Rechnung ist längst beglichen.

Wie kommt es zu der Rechnung von Galeria Kaufhof?

Der Verbraucher kann es sich nicht erklären. Denkbar ist Folgendes: Der Verkäufer bei Amazon hat die angebotene Heißluftfritteuse selbst bei Galeria Kaufhof bestellt - auf den Namen des Verbrauchers. Für die Bestellbestätigung gibt er eine Mail-Adresse bei Galeria ein oder verwendet eine „geklaute“. Als Lieferadresse gibt er die des Verbrauchers an. Die Paket-Tracking-Nummer von Galeria hinterlegt er vermutlich bei Amazon, sodass die Zustellung im System vermerkt ist. Amazon zahlt den Kaufpreis an den vermeintlichen Verkäufer aus.

Der Verbraucher erhält zwar eine Heißluftfritteuse, soll nun jedoch auch die Rechnung bei Galeria Kaufhof bezahlen.

Bestellung auf fremden Namen geht auch so:

Für einen Warenkreditbetrug, also den Kauf auf fremde Rechnung, genügt es oft schon, den Namen und die Adresse einer Person zu kennen. Somit ist jeder Mensch gefährdet, der eine Mail-Adresse hat, bei sozialen Netzwerken aktiv ist oder Online-Dienste, -Marktplätze und -Shops nutzt. Die Betrüger bestellen die Ware auf den fremden Namen. Als Lieferadresse wird zum Beispiel eine Packstation angegeben. So bekommen die Betrogenen zunächst nichts von der Bestellung mit – bis eine Mahnung ins Haus flattert, da die Zahlung ausgeblieben ist.

Was Sie tun können:

  • Bestreiten Sie den Vertragsabschluss schriftlich. Schildern Sie, was Ihnen widerfahren ist. Machen Sie deutlich, dass Sie nicht in Zahlungsverzug sind, also nicht zahlen müssen.
  • Informieren Sie gegebenfalls auch den Onlineshop, bei dem Sie bestellt haben, über den Betrug.
  • Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
  • Fordern Sie ein paar Wochen später eine Datenkopie von allen Auskunfteien ein. Schauen Sie, ob dort fälschlicherweise Ihr Zahlungsverzug eingetragen ist. Die Adressen der Auskunfteien finden Sie hier.
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