Bestellung auf fremden Namen – Dreiecksbetrug Ebay und Thalia

Ein Verbraucher kaufte bei Ebay ein. Die Ware kam etwas verspätet an. Der Absender des Produkts war jedoch nicht der Verkäufer von Ebay, sondern Thalia, was der Kunde erst im Nachhinein wahrnahm. Einige Wochen später erhielt er eine "letzte Mahnung" per Post von Thalia.
Er rief bei der Hotline an und es stellte sich heraus, dass auf seinen Namen ein eBook und ein weiterer Artikel eingekauft wurden. Thalia schickte Zahlungsaufforderungen an ihn, die er nicht erhielt, denn die E-Mailadresse gehörte nicht dem Verbraucher. Es war eine Fake-E-Mailadresse. Doch damit nicht genug: Erneut erhielt er eine Mahnung von Thalia, dieses Mal für den tatsächlich gekauften Artikel (auf Ebay), den er auch erhalten hat. Auf seine Bestellung flatterte weitere Post ins Haus: Eine Anzeige wegen Betrugs. Der Verbraucher war nun vollends verunsichert und forderte Akteneinsicht.
Was ist passiert:
Wenige Tage nach dem Kauf des zuerst genannten Produktes auf Ebay, eröffnete jemand auf den Namen und der Adresse des Verbrauchers ein Ebay-Konto. Der Verbraucher „verkaufte“ über dieses Konto mindestens fünf Artikel. Diese Artikel versandte nicht der Verbraucher, der von alledem nichts mitbekam, sondern Thalia.
Klingt kompliziert, aber funktioniert problemlos.
Der Verbraucher fiel selbst auf einen Betrüger rein. Er kaufte, bezahlte und erhielt dann die Ware. Der Betrüger konnte die Ware, die er ja nicht hatte, nicht liefern. Deshalb musste er bei Thalia die Ware bestellen und zwar mit den personenbezogenen Daten des Verbrauchers. Dieser bekam von dieser Bestellung erst etwas mit, als Thalia sich bei ihm meldete und wiederum den Kaufpreis einforderte.
Der Betrüger kassierte also neben dem „Kaufpreis“ auch die personenbezogenen Daten. Mit den Daten eröffnete der Betrüger einen Account bei Ebay und gab sich als der Verbraucher aus. Ein neues Opfer bestellte Ware, wieder kassierte der Betrüger das Geld und Thalia wandte sich an dieses, um sich die versendete Ware bezahlen zu lassen.
Bestellung auf fremden Namen geht auch so:
Für einen Warenkreditbetrug, also den Kauf auf fremde Rechnung, genügt es oft schon, den Namen und die Adresse einer Person zu kennen. Somit ist jeder Mensch gefährdet, der eine Mail-Adresse hat, bei sozialen Netzwerken aktiv ist oder Online-Dienste, -Marktplätze und -Shops nutzt. Die Betrüger bestellen die Ware auf den fremden Namen. Als Lieferadresse wird zum Beispiel eine Packstation angegeben. So bekommen die Betrogenen zunächst nichts von der Bestellung mit – bis eine Mahnung ins Haus flattert, da die Zahlung ausgeblieben ist.
WAS SIE TUN KÖNNEN:
- Bestreiten Sie den Vertragsabschluss schriftlich. Schildern Sie, was Ihnen widerfahren ist. Machen Sie deutlich, dass Sie nicht in Zahlungsverzug sind, also nicht zahlen müssen.
- Informieren Sie gegebenfalls auch den Onlineshop, bei dem Sie bestellt haben.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei.
- Fordern Sie ein paar Wochen später eine Datenkopie von allen Auskunfteien ein. Schauen Sie, ob dort fälschlicherweise Ihr Zahlungsverzug eingetragen ist. Die Adressen der Auskunfteien finden Sie hier.
