Abmahnung wegen falscher Bewertung durch Anwalt

Wer im Internet negative Bewertungen schreibt, kann von einem Anwalt abgemahnt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist eine Sache mangelhaft, haben Verbraucher die Möglichkeit, den Mangel zu reklamieren.
  • Bei einem Kauf im Internet können Verbraucher auch den Vertrag widerrufen.
  • Verkäufer haben den Kaufpreis zu erstatten.
  • Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer "unwahren" Bewertung erhalten, lassen Sie sich unbedingt beraten. Löschen Sie nicht ohne Weiteres die Bewertung und auch die Höhe des Schadenersatzes ist zu prüfen.
Stand: 01.04.2021

Negative Bewertungen können zu teuren Abmahnungen führen. Kommen Verbraucher der rechtsanwaltlichen Aufforderung nach und löschen den Kommentar, erkennen Sie den Anspruch und auch die Rechtsanwaltsgebühren an. Eine Rechtsberatung ist hier unumgänglich.

Was ist passiert?

Ein Verbraucher aus Stade hat auf einer Verkaufsplattform einen Akku gekauft. Dieser wurde bezahlt und auch geliefert. Der Verbraucher stellte jedoch fest, dass der Akku defekt gewesen ist und sendet diesen zurück. Er forderte den Verkäufer zur Rückerstattung des Kaufpreises auf. Dem kam dieser zunächst nicht nach, der Verbraucher gab eine schlechte Bewertung ab. Das Einstellen der Bewertung und die Rückzahlung überschnitten sich. Eine Rechtsanwaltskanzlei mahnte den Verbraucher ab, forderte ihn auf, die schlechte Bewertung wieder zurück zu nehmen und stellte seine Rechtsanwaltsgebühren in Rechnung.

Der Verbraucher änderte die Bewertung in eine positive, zahlte die Rechtsanwaltsgebühren jedoch nicht. Aktuell erhielt der Verbraucher einen Mahnbescheid.

Ist eine Sache mangelhaft, haben Verbraucher die Möglichkeit, den Mangel zu reklamieren. Zunächst können Verbraucher nur Nacherfüllung (Reparatur, Neulieferung) verlangen. Sie müssen mindestens zwei Nachbesserungsversuche akzeptieren. Bei günstiger Ware oder Kleingeräten bekommen sie in der Regel ein neues Gerät.

Erst, wenn die Nacherfüllung nicht klappt, darf der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückerstattung des Kaufpreises einfordern. Der Verbraucher hätte zunächst die Neulieferung des Akkus einfordern müssen.
 

Allerdings hätte er den Kaufvertrag auch innerhalb des 14-tägigen Widerrufsrechtes widerrufen können. Schließlich hat er nach der Sichtung festgestellt, dass der Akku nicht funktionsfähig gewesen ist. Der Widerruf ist jedoch ausdrücklich und formlos zu erklären! Die Erklärung des Widerrufs muss eindeutig sein, d. h. das bloße Zurücksenden der Ware reicht nicht aus!

Der Verbraucher war empört, dass er nach Rücksendung des Akkus, den Kaufpreis nicht wieder erstattet bekommen hat und machte seinem Ärger Luft! "Rückerstattung nicht erhalten, nur hinhalten NIE WIEDER". Die Anwälte forderten den Verbraucher auf, diesen Kommentar zu löschen und Rechtsanwaltskosten in Höhe von rund 414 Euro zu zahlen. Der Verbraucher löschte den Kommentar, zahlte jedoch nicht. Jetzt werden die Kosten mittels Mahnbescheid eingetrieben, denn der Verbraucher hat letztlich den Anspruch anerkannt.

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