So vermeiden Sie Ärger mit unseriösen Schlüsselnotdiensten

Schlüsseldienst öffnet Tür

Das Wichtigste in Kürze

  1. Suchen Sie einen Schlüsseldienst in Ihrer Nähe.
  2. Rufen Sie mehrere Schlüsseldienste an. Vergleichen Sie die Preise
  3. Sind Sie mit der Arbeit nicht einverstanden, unterschreiben Sie die Rechnung nicht. 
Stand: 17.11.2023

Die Tür fällt ins Schloss - was jetzt? Oft hilft da nur noch der Schlüsselnotdienst! Das Angebot ist unübersichtlich, schwarze Schafe tummeln sich auf dem Markt. Das sollten Sie wissen, um nicht zu tief in die Tasche greifen zu müssen.

Ruhe bewahren

Ganz wichtig: Versuchen sie, ruhig zu bleiben. Nur so können Sie folgenschwere Fehler bei der Auswahl des Anbieters oder bei der Bezahlung der Rechnung vermeiden. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

Sollten sich in der Wohnung Kinder oder pflegebedürftige Menschen befinden oder der Herd eingeschaltet sein und damit Eile geboten: Zögern Sie nicht! Wählen Sie den Notruf unter 112.  In diesen speziellen Fällen kann auch die Feuerwehr die Tür öffnen.

1. Die Auswahl des Schlüsseldienstes

Benötigen Sie tatsächlich einen Notdienst?

Haben Sie vielleicht bei Ihrer Nachbarin oder Ihrem Nachbarn einen Ersatzschlüssel hinterlegt und können so wieder in Ihre Wohnung gelangen? Oder gibt es günstige Hotels in der Nähe? Das kostet Sie unter Umständen weniger Geld als die Beauftragung eines Schlüsseldienstes mitten in der Nacht oder am Wochenende. So können Sie Ihre Tür zu den normalen Öffnungszeiten öffnen lassen und zusätzliche Kosten wie Nacht- oder Wochenendaufschläge vermeiden!

Vergleichen Sie die Preise!

Suchen Sie im Internet oder Telefonbuch einen örtlichen Schlüsseldienst aus, da regionale Notdienste kürzere Anfahrtszeiten haben und somit auch geringere Anfahrtskosten für Sie anfallen.

Haben Sie einen Notdienst unter Ihrer örtlichen Vorwahl erreicht, müssen Sie auch nur die Kosten für An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen bezahlen. Darüberhinausgehende Beträge können Sie später von der Rechnung streichen.

So erkennen Sie einen seriösen Schlüsselnotdienst

Nicht den erstbesten Eintrag auswählen – unseriöse Anbieter wählen oft Namen mit A, AA, AAA und so weiter, um im Telefonbuch oder Internet ganz vorne zu stehen.

Wählen Sie am besten einen Schlüsseldienst aus, der einen Eigennamen der Firma führt, seine Adresse angibt und gegebenenfalls auf seine Mitgliedschaft in einem Fachverband hinweist.

Achten Sie auf Zertifikate oder Siegel (z.B. „K-EINBRUCH“ von Polizei und Wirtschaft oder „Initiative Fairer Schlüssel-Notdienst“ des Fachverbandes Interkey).

Fragen Sie vor der Auftragsvergabe nach einer Innungsmitgliedschaft beziehungsweise beauftragen Sie Innungsbetriebe des Tischler- oder Metallhandwerks. Diese werden regelmäßig von Öffnungstechnik-Spezialisten des Landesverbandes Metall Niedersachsen/Bremen geschult und unterwiesen.

Beauftragen Sie einen Anbieter, der ein offenes Ladenlokal in Ihrer Nähe betreibt.

Achten Sie darauf, dass der Betreiber der Internetseite seiner Impressumspflicht nachkommt. Unseriöse Anbieter verwenden oft kein Impressum, um eine Nachverfolgung nahezu unmöglich zu machen.

Vergleichen Sie die Angebote.

Tipp: Einige lokale Firmen für Sicherheitstechnik, Schlosser und Tischler bieten einen 24-Stunden-Notdienst an, werden aber nicht unter Begriff „Schlüsseldienst“ oder „Notdienst“ im Internet gelistet. Schauen Sie auf den Internetseiten lokaler Anbieter, ob diese Firmen 24-Stunden-Notdienste anbieten.

Verzeichnisse mit Schlüsseldiensten in Ihrer Nähe:

2. Worauf Sie beim Telefonat achten sollten

  • Rufen Sie mehrere Anbieter an, vergleichen Sie die Preise.
  • Lassen Sie Zeugen das Telefonat mithören.
  • Fragen Sie nach dem Namen der Firma und des Gesprächspartners. Klären Sie auch, ob er    selbst tätig wird oder einen Subunternehmer beauftragt.
  • Erkundigen Sie sich, woher der Monteur kommt, der beauftragt wird. So vermeiden Sie überraschend hohe Anfahrtskosten.
  • Fragen Sie, wann der Schlüsseldienst eintrifft. Kündigen Sie an, den Auftrag zurückzuziehen, wenn er viel später eintrifft.
  • Erläutern Sie in dem Gespräch, was genau passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen – zum Beispiel ein Sicherheitsschloss? So können Schlüsseldienste besser kalkulieren und genauere Preise und Kosten nennen.
  • Fragen Sie nach dem Endpreis inkusive Mehrwertsteuer und Anfahrt und versuchen Sie, einen verbindlichen Festpreis mit dem Unternehmen zu vereinbaren. Erkundigen Sie sich auch nach möglichen Zuschlägen außerhalb der Öffnungszeiten (Wochenend-, Feiertag- oder Nachtzuschlag) und weiteren Kosten. „Sofortzuschläge“, „24 Stunden Notdienstleistungszuschläge“ sind laut Urteil des Amtsgerichts Essen nicht erlaubt.
    Ist ein Schlüsseldienst nicht bereit, einen Festpreis zu nennen, deutet dies auf unseriöses Verhalten hin! Ausnahmen gelten für „Spezialschlösser“, wie Motorschlösser oder selbstverriegelnde Fallen-Riegel-Schlösser. In diesen Fällen ist ein Entfernen des Schließzylinders und ein damit verbundener, kostenpflichtiger Mehraufwand oft nicht zu vermeiden.
  • Laut Amtsgericht Bonn dürfen Leistung und Gegenleistung nicht in einem groben Missverhältnis stehen! Wird also ein doppelt so hoher Betrag verlangt wie normalerweise marktüblich ist, ist der Werkvertrag nach 138 I BGB sittenwidrig.
  • Da außerdem der BGH entschieden hat, dass das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung regelmäßig eine Zwangslage darstellt, ist ein Ausnutzen dieser Zwangslage als Wucher verboten und sogar strafrechtlich verfolgbar.
  • Eine Orientierung für angemessene Preise bietet die Preisempfehlung des Bundesverbandes Metall (pdf), wobei es laut dem Landesverband Niedersachsen/Bremen keine bundeseinheitlichen Preise mehr gibt.

3. Bei Ankunft des Schlüsseldiensts

  • Kommt der Monteur deutlich später an als vereinbart, sollten Sie den Auftrag stornieren! Es könnte sein, dass Sie an ein Callcenter geraten sind, das Ihnen den Schlüsseldienst vermittelt hat. Wenn dieser nicht aus Ihrer Umgebung kommt, drohen Ihnen hohe Anfahrtskosten.

    Fragen Sie nach dem Namen der Firma und des Monteurs.

    Definieren Sie genau, was getan werden soll. Legen Sie in Ihrem Auftrag fest, dass im Falle einer zugefallenen Tür nur die verschlossene Tür geöffnet werden soll. Ein Austausch des ganzen Schlosses ist in den meisten Fällen nicht notwendig.

    Bei abgeschlossenen Türen kann es sein, dass Teile zerstört und ausgetauscht werden müssen. Lassen Sie sich die Preise hierfür immer vorab mitteilen!

    Führen Sie das Gespräch idealerweise unter Anwesenheit von Zeugen. So können Sie Absprachen im Nachhinein besser beweisen.

    Wenn der Schlüsseldienst gleich zu Beginn bereits mehr verlangt, als telefonisch vereinbart, dürfen Sie ihn wieder wegschicken. Er hat keinen Anspruch auf Zahlung, auch nicht auf Zahlung der Fahrtkosten, wenn für die gleiche Arbeit mehr verlangt wird, als vorher telefonisch vereinbart.

    Überwachen Sie die Arbeiten, idealerweise mit Zeugen. Bitten Sie Ihren Nachbarn, bei der Türöffnung dazuzukommen.

    Wenn der Monteur ohne Erfolg an Ihrer Tür „herumbastelt“, brauchen Sie nichts zu zahlen.

    Viele Notdienste gehen bei der Öffnung so vor, dass möglichst viel zerstört wird. In der Regel sollten Schließzylinder, Schlösser und Beschläge ganz bleiben.

    Lassen Sie sich nicht nötigen! Setzt der gerufene Handwerker Sie unter Druck setzt droht, die Tür wieder zu verschließen, rufen Sie die Polizei über den Notruf 110. Nötigung ist strafbar! Bitten Sie auch um Hilfe aus der Nachbarschaft.

4. Die Rechnung

Prüfen Sie die Rechnung! Oft wird neben der Öffnungspauschale auch noch Arbeitszeit nach Dauer in Rechnung gestellt. Das ist eine Doppelberechnung und damit unzulässig. Eine zusätzliche Berechnung von Verbrauchsmaterialien ist bei einer vereinbarten Öffnungspauschale ebenfalls unzulässig.

Es ist branchenüblich, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten Zuschläge auf die Arbeitszeit verlangt werden. Diese dürfen sich jedoch nicht auf das Material und die Fahrtkosten beziehen.

„Spezialwerkzeug“ darf Ihnen ebenfalls nicht in Rechnung gestellt werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat einen Schlüsseldienst abgemahnt, der in seinen AGB „Spezialwerkzeuge“ als extra Kosten ausgewiesen hat. Der Verwender hat sich nach der Abmahnung dazu verpflichtet, solche unangemessenen Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Rechnung nicht einfach unterschreiben! Unterschreiben Sie keine Rechnung, wenn Sie mit der Arbeit und der Summe nicht einverstanden sind. Streichen Sie alles "nicht Vereinbarte" im Kleingedruckten durch.

Bestätigen Sie allenfalls die Beauftragung und verlangen Sie die Übersendung einer detaillierten Rechnung. Lassen Sie sich auch hier nicht unter Druck setzen. „Drohen“ Sie notfalls mit der Polizei.

Zahlen Sie auf Rechnung. Vermeiden Sie eine Bar- oder Kartenzahlung, so können Sie die Rechnung noch einmal in Ruhe prüfen.

Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Zahlen Sie nur, wenn eine detaillierte Rechnung vorliegt und diese der Vereinbarung entspricht. Lassen Sie sich unbedingt eine Quittung aushändigen!

Zahlen Sie erst einmal nur einen Teil der Summe. So können Sie die Rechnung noch einmal prüfen und verlieren nicht den gesamten Betrag, sollten Sie doch einmal an ein „schwarzes Schaf“ geraten.

Haben Sie nicht genügend Bargeld zur Verfügung, bestehen Sie auf eine Zahlung per Rechnung.

Fahren Sie nicht mit dem Monteur zum nächsten Geldautomaten!