Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Zeitschriftenabo- Und immer wieder gibt es Ärger

Das Wichtigste in Kürze

  1. Abonnenments für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierte können Sie grundsätzlich widerrufen.
  2. Einen Widerruf erklären Sie am besten schriftlich (per Einschreiben).
  3. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Erhalt des ersten Exemplares.
Stand: 06.12.2023

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen, wenn Sie die erste Zeitschrift erhalten. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer Sie vor Abschluss des Abovertrags ordnungsmäß über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Hat der Unternehmer dies versäumt oder nicht korrekt informiert, verlängert sich die Frist auf spätestens 12 Monate und 14 Tage nach der ersten Zeitschriftlieferung.

Holt der Händler die Belehrung innerhalb der 12 Monate nach, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Bestellungen einzelner Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierter können Sie NICHT widerrufen.

Korrekte Information zur Widerrufsfrist durch den Händler

  • Bei Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel an der Haustür, auf einer Kaffeefahrt oder auf einer Freizeitveranstaltung)
    Der Unternehmer muss Ihnen (spätestens) nach Vertragsschluss eine lesbare und korrekte Widerrufsbelehrung bereitstellen.
  • Bei Aboverträgen im Internet
    Für eine vorvertragliche Information reicht es aus, wenn der Händler auf seiner Homepage über das Widerrufsrecht korrekt informiert hat.
  • Bei Aboverträgen per Coupon (aus einer Zeitschrift, über Haushaltspost)
    Sie müssen in der Regel den ausgefüllten Coupon an den Unternehmer schicken. Alle wesentlichen Informationen müssen direkt bei den Coupons vorhanden sein.
  • Bei Aboverträgen am Telefon
    Der Unternehmer muss Sie am Telefon vor Vertragsschluss korrekt über die Bedingungen, also die vierzehntägige Widerrufsfrist und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Ebenso muss er Sie über das Muster-Widerrufsformular informieren. In welcher Form dies geschehen muss, ist noch unklar.
    Aber: Sie müssen das Muster-Widerrufsformular nicht verwenden.

Wie Sie den Widerruf erklären sollten

Sie müssen den Widerrufs eindeutig erklären, das bloße Zurücksenden der Zeitung reicht nicht aus! Auch die Erklärung einer Kündigung ist nicht eindeutig!

Erklären Sie den Widerruf des Abonnementvertrags schriftlich (per Einwurfeinschreiben) und gleichzeitig per E-Mail oder Fax und verwenden Sie das Wort "Widerruf". (Sicherste Weg) Für die Einhaltung der Frist reicht das Absenden des Widerrufs.

Sie müssen diesen auch nicht begründen. Schicken Sie den Widerruf an die Anschrift, die der Händler bei den Informationen über das Widerrufsrecht benennt.

Lesen Sie auch unsere Informationen zum Widerrufrecht unter "Kaufen per Katalog, Brief, Internet oder Telefon".