Worauf müssen Verbraucher bei der Buchung von Reisen achten?

Pauschalreise - was tun wenn ein Mängel auftreten
Stand: 21.05.2023

Das Wichtigste in Kürze

Mit Schwierigkeiten bei der Regulierung durch die Reiserücktrittsversicherung ist nach den Erfahrungen aus der Verbraucherberatung zu rechnen, wenn

  • bei Pauschalreisen auch eine kostenfreie Stornierung wegen außergewöhnlicher Umstände vor Ort möglich gewesen wäre,
  • für Beherbergungsbetriebe ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wurde oder auch nur die Anreise nicht möglich war oder
  • Flüge nach der Stornierung von der Airline gestrichen wurden.

Verbraucher können noch nicht absehen, wie die Corona-Lage in den Osterferien oder auch im Sommer sein wird und ob Reisen wieder möglich sind – trotzdem möchten viele jetzt ihren Urlaub buchen. Wir erklären, was sie dabei beachten müssen:

Die Erfahrung des letzten Jahres hat gezeigt, dass es bei Absagen oder Umbuchungen von Reisen häufig zu Problemen kam. Empfehlenswert sind daher aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen Angebote mit flexiblen Stornobedingungen und Umbuchungsmöglichkeiten.

Bei Bahntickets und Flugbuchungen gibt es schon seit längerem Flex-Tarife, die zwar etwas teurer sind, aber dafür in der Regel auch ohne große Kosten umgebucht werden können.

Auch bei Hotel- und Ferienhausangeboten wird in letzter Zeit ebenso mit großzügigen Stornobedingungen geworben wie bei Pauschalreisen, also Angeboten die zum Beispiel den Flug, die Unterbringung und den Transfer im Paket enthalten.

Viele Pauschalreiseanbieter werben derzeit mit Angeboten wie „kostenfreie Umbuchung bis 14 Tage vor Abreise“. Wer ein solches Angebot nutzen möchte, muss jedoch genau hinschauen: im „Kleingedruckten“, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, behalten sich einige Anbieter hier Ausnahmen vor. So möchte ein Pauschalreiseanbieter beispielsweise Angebote mit Linienflügen von der Regelung ausnehmen – bei Pauschalreisen ist das aber die Regel, sodass die beworbene Absicherung hier praktisch nicht greift.

Gut geschützt in den Urlaub mit einer Auslandsreisekrankenversicherung. Erkranken Urlauber im Ausland oder haben einen Unfall, können Behandlung und Rücktransport schnell tausende Euro kosten. Dies gilt vor allem für den Rücktransport – diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung gehört deshalb unbedingt mit ins Reisegepäck.

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in der Regel bei der Stornierung von Pauschal- und Individualreisen wegen unerwartet schwerer Erkrankungen. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist die Ansteckungsgefahr als solche. Ihr Abschluss kann für Senioren oder Familien mit Kindern sinnvoll sein. Die Versicherung kann sich auch lohnen, wenn Reisen sehr teuer sind oder lange im Voraus gebucht werden.

Bevor Reisende eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung abschließen, sollten sie prüfen, ob der Versicherungsschutz wegen Pandemien ausgeschlossen ist. Selbst dann bieten aber einige Versicherungen einen Zusatzschutz wegen Corona-Erkrankungen oder Quarantäne an. Eine Übersicht zu Reiserücktrittsversicherungen im Pandemie-Fall und zum Zusatzschutz finden Verbraucher in Finanztest Heft 1 / 2021, Seiten 85 ff.

Generell sollten sich Reisewillige sehr genau und regelmäßig über die Situation an ihrem (geplanten) Urlaubsort informieren, zum Beispiel beim Auswärtigem Amt.

Versicherungen verlangen stets Stornierungsrechnungen der Anbieter von Reiseleistungen und verweisen häufig auf angeblich bestehende Erstattungsansprüche. Sie dürfen aber nicht verlangen, dass Verbraucher ihre Ansprüche zunächst gerichtlich gegen Reiseanbieter geltend machen, wenn diese eine Erstattung ablehnen.

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