Single-Dasein adé: 8 Tipps für die Online-Partnersuche

Single-Dasein ade- 7 Tipss für die Online-Partnersuche
Stand: 27.11.2023

Immer mehr Menschen suchen die große Liebe über Dating-Portale. Oft endet die Partnersuche im Rechnungsfrust. Mit unseren 8 Tipps tappen Sie nicht in die Falle.

1. Vertragspartner kennen

Schauen Sie ins Impressum, bevor Sie sich bei einem Dating-Portal anmelden. Finden Sie heraus, mit wem Sie es zu tun haben. Sitzt der Anbieter im Ausland, sind Rückzahlungsansprüche schlechter durchzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat - etwa in der Schweiz oder der Türkei.

2. Finger weg von kostenfreien Mitgliedschaften und Testangeboten

Manche Dating-Portale bieten Ihnen an, sich zunächst kostenfrei zu registrieren. Austauschen mit anderen Partnersuchenden können Sie sich in diesem Status nicht. Allerdings profitiert der Betreiber des Portals davon. Denn: Schon bei der Registrierung geben Sie persönliche Daten an.

Passen Sie auch bei Testangeboten wie „1 Euro für 14 Tage“ genau auf. Diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in teure, langfristige Mitgliedschaften. Da Sie bereits mit Ihren persönlichen Daten registriert sind, bucht der Anbieter den Folgebetrag einfach von Ihrem Konto ab.

3. Laufzeit und Leistung checken

Online-Partnervermittlungen bieten häufig verschiedene Erstlaufzeiten an. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag. Gefällt Ihnen das Angebot allerdings nach ein oder zwei Monaten nicht mehr, kann es zum Streit darüber kommen, wie lange sie an den Vertrag gebunden sind.

Klären Sie, ob Ihnen die Online-Vermittlung passende Partner vorschlägt. Manche Anbieter betreiben ein Portal, auf dem Sie selbst nach einem Partner suchen.

Wählen Sie lieber eine kurze Laufzeit. Finden Sie heraus, ob die Art der Partnersuche und das Portal Ihren Vorstellungen entspricht.

 4. Widerruf möglich

Entspricht das Angebot nicht Ihren Erwartungen, können Sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Erklären Sie den Widerruf per Einwurf-Einschreiben.

Fordert die Partnervermittlung danach einen hohen Geldbetrag (Wertersatz), zahlen Sie diesen nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Wertersatz zeitanteilig zu berechnen ist. Damit sind hohe Forderungen nach dem Widerruf unzulässig. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten

5. Besser monatlich bezahlen

Einige Partnervermittlungen verlangen von Ihnen vorab die vollständige Summe. Oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Problematisch wird das, wenn Sie den Beitrag überweisen oder Ihre Kreditkarte nutzen. Denn: Gezahlte Beträge können Sie nicht zurückbuchen. Anders ist dies bei SEPA-Lastschrift. Bis zu acht Wochen nach Buchung können Sie Ihr Geld zurückholen.

Am besten zahlen Sie von vornherein monatlich. Auch wenn dies etwas teurer ist: Nur so haben Sie die Garantie, Ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen zu müssen.

6. Kündigungsfristen kennen

Ihre Mitgliedschaft auf Singlebörsen können Sie spätestens zum Ende der Laufzeit kündigen. Die Fristen finden Sie in den AGB. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen Sie auch, ob sich der Vertrag automatisch verlängert. Verträge, die Sie ab dem 1. März 2022 schließen, müssen nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar sein. Die Kündigung muss bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen sein. Je kürzer die Frist, umso flexibler können Sie handeln.

7. Verpflichtender Kündigungsbutton

Dating-Apps und Partnervermittlungsplattformen müssen einen Kündigungsbutton vorhalten. Seit dem 01.07.2022 ist dies verpflichtend. Ist dieser nicht auf der Website eingepflegt, können Sie jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

8. Datenschutz beachten

Manche Anbieter behalten sich vor, Ihre Profile auf weiteren, eigenen oder fremden Portalen zu verwenden. Theoretisch kann das von Ihnen auf einer Singlebörse angelegte Profil auch auf einer Erotikplattform landen, bei der Sie sich nie angemeldet haben. Wir raten: Finger weg von diesen Anbietern.

Achten Sie darauf, dass der Anbieter Ihre Daten nach Vertragsende löscht. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Fordern Sie ihn dazu auf und lassen Sie sich das Ganze schriftlich bestätigen. Verwenden Sie dazu gern unseren Musterbrief.

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