Insolvenz von Thomas Cook und Tochterunternehmen

Das Wichtigste in Kürze
- Pauschalreisende erhalten von Insolvenzversicherung nur eine anteilige Erstattung.
- Die Bundesregierung springt ein. Die Frist zur Anmeldung für eine Erstattung endete am 15.11.2020. Die Auszahlungen sollten bis Ende 2021 abgeschlossen sein.
- Einzelne Reiseleistungen wie Flüge sind nicht abgesichert.
- Seit Juli 2021 neues Gesetz für mehr Sicherheit bei Insolvenz von Reiseveranstaltern.
Neben dem britischen Mutterkonzern Thomas Cook sind auch die deutschen Tochter-Unternehmen insolvent. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte.
Ebenso wie der Mutterkonzern Thomas Cook, stellten auch die Tochter-Marken Neckermann Reisen BUCHER Last Minute, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature den Ticketverkauf mit sofortiger Wirkung am 23. September 2019 ein. Zum 29. September 2019 folgte die Insolvenz von TOURVITAL.
Condor hingegen beantragte einen staatlichen Überbrückungskredit, für den die Bundesregierung und die hessische Landesregierung am 24. September 2019 eine Zusage erteilten. Auch eine Genehmigung durch die Europäische Kommission liegt mittlerweile vor. Condor konnte den Flugbetrieb weiterführen.
Zwei Monate nach der Insolvenz von Thomas Cook hat der Reiseveranstalter Anex Tour Öger Tours und Bucher Reisen übernommen und der Reisebetrieb wurde wieder aufgenommen.
Ebenso ist Neckermann Reisen wieder zurückgekehrt. Der Reiseveranstalter Anex Tour hatte nach der Insolvenz die Markenrechte von Neckermann Reisen erworben und bietet seit dem 5. April 2022 wieder Pauschalreisen von Neckermann an.
Sind Pauschalreisende gesetzlich geschützt?
Für Pauschalreisende besteht gegen eine Insolvenz ein gesetzlicher Schutz. Ein Reiseveranstalter muss sich gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit absichern.
Nach der Buchung erhalten Sie ein Formular über die Kundengeldabsicherung - auch als Sicherungsschein bekannt. Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers finden Sie in Ihrer Reisebestätigung.
Lesen Sie auch unseren Artikel 'Insolvenz einer Fluggesellschaft - Ihre Rechte'.
Erhalte ich den kompletten Reisepreis zurück?
Pauschalurlauber haben bei Insolvenz ihres Veranstalters einen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Die Insolvenzversicherung war bisher aber von den Anbietern auf 110 Millionen Euro begrenzt.
Diese Summe reichte im Fall Thomas Cook bei weitem nicht aus, um sämtliche Ansprüche zurückzuzahlen. Folglich erhielten betroffene Urlauber von der Versicherung nur eine anteilige Erstattung.
Alle sonstigen Forderungen sind zur Insolvenztabelle anzumelden, wobei auch hier die Rückzahlung eher unwahrscheinlich ist. Das ist äußerst unbefriedigend. Deshalb forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband ein zu 100 Prozent verlässliches Sicherheitsnetz.
Das System der Insolvenzsicherung wurde überprüft und eine Neuregelung vom Gesetzgeber erarbeitet. Somit werden Reisende künftig durch das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds besser abgesichert, wenn Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen. Im Rahmen dieses Gesetzes sollen alle mit der Insolvenz zusammenhängenden Kosten über einen Fonds gedeckt werden, der von den Reiseveranstaltern finanziert wird. Die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro pro Jahr ist entfallen. Kleine und mittelständische Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz bis zu 10 Mio. EUR können weiterhin eine versicherungsvertragliche Absicherung beibehalten. Auf der Internetseite des Deutschen Reisesicherungsfonds ist eine Liste der Reiseanbieter zu finden, die der Veröffentlichung ihrer Absicherung beim Deutschen Reisesicherungsfonds zugestimmt haben. Es müssen aber nicht alle Reiseanbieter ein Absicherungsvertrag mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds abschließen, sondern einige können sich auch anderweitig absichern. Da die Insolvenzabsicherung gem. § 651 r BGB eine zwingende gesetzliche Vorgabe ist, dürften die meisten Reiseveranstalter über eine klassische Insolvenzversicherung verfügen.
Staat hilft Thomas-Cook Pauschalurlaubern
Für Urlauber, die eine Pauschalreise bei der insolventen Thomas Cook gebucht haben, hatte sich die Bundesregierung vorgenommen alle Schäden zu ersetzen, die nicht oder nur teilweise von anderer Stelle ausgeglichen wurden. Anmelden konnten sich Verbraucher dazu in der Zeit vom 06. Mai 2020 bis zum 15. November 2020. Detaillierte Informationen bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
Schlechte Aussichten für Individualreisende
Individualreisende sind einer Insolvenz ungeschützt ausgeliefert. Sie müssen gezahlte Leistungen zur Insolvenztabelle anmelden.