Ärger mit Kreuzfahrtsafari und Reisedienst Kaiser

Fahrgastreche im Seeverkehr
Stand: 17.11.2020

Verbraucher aus Niedersachsen buchten Ende 2019 / Anfang 2020 Kreuzfahrten über den Anbieter Kreuzfahrtsafari. Der Veranstalter ist allerdings der Reisedienst Kaiser. So steht es in den Buchungsunterlagen, den AGB und dem Insolvenzsicherungsschein. Die Reisen wurden abgesagt, deshalb wollten die Verbraucher ihr Geld zurück.

Und hier fängt ihre Kreuzfahrt Odyssee an:

Kreuzfahrtsafari schreibt: Wir sind nur Vermittler, bitte an den Veranstalter wenden. Reisedienst Kaiser schreibt: Wir haben die Reise nicht angeboten, sondern Kreuzfahrtsafari nur erlaubt, unter bestimmten Umständen unsere Sicherungsscheine zu nutzen, weil es für ein neu gegründetes Unternehmen nicht ohne Weiteres möglich ist, eine eigene Insolvenzabsicherung zu erhalten.

Was sollen die Verbraucher nun damit anfangen? Unserer Meinung nach ist das Verhalten beider Anbieter intransparent, verbraucherunfreundlich und in höchstem Maße unzulässig. Denn: Ein Sicherungsschein dient als Beleg für den Verbraucher, dass sein Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherung hat. Diesen kann ein Reiseanbieter nicht einfach an andere weitergeben.

Rechtlich ist für Verbraucher klar: Wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt, müssen sie den vollständigen Reisepreis zurückerhalten. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt aber: Häufig müssen sie hier aber gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt.

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