Das können Betroffene tun, wenn Flüge gestrichen werden

Das Wichtigste in Kürze
- Fluggesellschaften und Veranstalter von Pauschalreisen müssen sich um eine Ersatzbeförderung kümmern – ohne zusätzliche Kosten für Betroffene.
- Erhalten Sie kein passendes Angebot und buchen selbst neue, teurere Tickets, können Sie die Differenz von der Airline zurückverlangen.
- Möchten Sie einen alternativen Flug nicht wahrnehmen, können Sie sich den Preis für Ihr ursprüngliches Ticket zurückzahlen lassen. Es sei denn, das Ticket ist Bestandteil einer Pauschalreise.
Der Sommer ist da, die Vorfreude auf den Urlaub steigt, gedanklich ist der Koffer bereits gepackt. Dann die schlechte Nachricht: Hunderte Flüge werden gestrichen, weil das Personal fehlt. Sind Sie davon betroffen? Das sind Ihre Möglichkeiten.
Airline muss sich um alternative Beförderung kümmern
Streicht die Fluggesellschaft Ihren Flug, müssen Sie anderweitig befördert werden. Die Organisation hierfür liegt bei der Airline. Diese kann Sie auf einen anderen Flug buchen oder eine Fahrt mit der Bahn organisieren. Zusätzliche Kosten dürfen Ihnen dadurch nicht entstehen.
Erhalten Sie kein passendes Angebot unter vergleichbaren Reisebedingungen und müssen selbst neue, teurere Flugtickets buchen, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz gegen Ihre Fluggesellschaft geltend machen und die Differenz des Ticketpreises verlangen.
Denn: Verkauft ein Anbieter Flüge, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, liegt das im Risikobereich der Airline. Sie muss dafür geradestehen, wenn hierdurch Probleme auftreten.
Informiert Sie die Airline weniger als zwei Wochen vor dem Abflug über die Annullierung, haben Sie darüber hinaus einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Mit Hilfe der Flugärger-App der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen können Sie kostenfrei die Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.
Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter die Ersatzbeförderung organisieren
Ist der annullierte Flug Bestandteil einer Pauschalreise, müssen Sie umgehend den Reiseveranstalter hierüber informieren. Dieser muss für Ihre Ersatzbeförderung sorgen. Der Reisepreis durch die neue Flugverbindung darf sich nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter kurzfristig teurere Flüge einkaufen muss.
Führen die neuen Flugverbindungen zur Beeinträchtigung Ihrer Reise, können Sie gegebenenfalls Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter geltend machen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn Sie erst einen Tag später am Urlaubsort ankommen.
Auch möglich: Erstattung des Ticketpreises
Wollen Sie Ihre Reise weder mit einem anderen Flugzeug noch mit einer anderen Fluggesellschaft oder der Bahn antreten, können Sie die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Die Airline muss die bereits gezahlte Geldsumme an Sie zurückzahlen. Dies gilt allerdings nicht bei Flugtickets, die Teil einer Pauschalreise sind.