Urteil gegen Kreditvermittler

Kreditkarte golden masterCard

Das Wichtigste in Kürze

  • Marktwächterexperten haben erfolgreich gegen GlobalPayments geklagt.
  • Der Anbieter muss nun unter anderem bei der Werbung mit Formulierungen wie „SofortKredit“ oder „100% Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen!“ nachbessern, solange er nicht selbst Kredite vergibt.
Stand: 23.11.2020

Im Rechtsstreit um irreführende Werbung mit „Schufa“-freien Sofortkrediten hat das Landgericht Berlin im Sinne der Verbraucher gegen die Praxis des Anbieters GlobalPayments entschieden. Die Marktwächterexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hatten gegen den Kreditvermittler zu mehreren Punkten auf Unterlassung geklagt. Der Anbieter muss nun unter anderem bei der Werbung mit Formulierungen wie „SofortKredit“ oder „100% Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen!“ nachbessern, solange er nicht selbst Kredite vergibt.

GlobalPayments bewarb auf mehreren Internetseiten „Schufa“-freie Sofortkredite, doch Verbraucher erhielten stattdessen kostenpflichtige Prepaid-Kreditkarten. Mit Formulierungen wie „SofortKredit Anfrage und Goldene Master-Card für alle!“ oder „100% Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen“ suggerierte GlobalPayments in der Werbung die Kreditvergabe für Verbraucher zusichern zu können.

Auch in Niedersachsen ist ein Kunde über Facebook auf die Webseite von GlobalPayments gelangt. Er interessierte sich für die MasterCard Gold. Er gab seine Handynummer ein und vermutete, dass er Informationen bekommt. Mit einem Vertragsschluss hat er nicht gerechnet. Er erhielt eine Zahlungsaufforderung über 69,90 Euro für die MasterCard. Nach Auskunft des Verbrauchers hatte er zwar Interesse an einer Kreditkarte, ihm war aber nicht bewusst, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Da er erst 5 Jahre in  Deutschland lebt, hatte er Angst, dass ihm bei Nichtzahlung Nachteile entstehen oder hat oder sein Aufenthalt hier gefährdet ist - also zahlte den Betrag. Im März kündigt er der Vertrag schriftlich per Einschreiben, erhielt bislang aber keine Antwort. Per E-Mail kam die nächste Forderung über 49,90 Euro  für die Jahresgebühr.

Das für Konsumentenkredite zuständige Marktwächter-Team warnte erstmals im Juli 2016 vor den Angeboten des Kreditvermittlers. GlobalPayments bot guthabenbasierte Kreditkarten und eine Kreditvermittlung an. Im November 2016 forderten die Marktwächterexperten zur Unterlassung auf. Nachdem der Anbieter keine Erklärung dazu abgab, reichten die Verbraucherschützer im Juli 2017 schließlich Klage ein. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, GlobalPayments BV ist nicht in Berufung gegangen.

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