Raiffeisen-Volksbank eG Aurich kündigt VR-Bonusplan Konto vorzeitig

Volksbank kündigt Prämiensparpläne
Stand: 10.11.2020

Nachdem die Kündigungswelle zu den Prämiensparverträgen der Sparkassen bundesweit und auch in Niedersachsen schon seit Monaten ganz verstärkt angelaufen ist, wurde jetzt die erste Kündigung einer Raiffeisen-Volksbank aus Ostfriesland bekannt.

Unter Hinweis auf die Verschärfung der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und Schlagworte wie Niedrigzinsen, Negativrenditen auf Bundesanleihen, Verwahrentgelte für Einlagen, Filialschließungen von Banken wurde einem Volksbank-Kunden mit Schreiben vom 15.11.2019 die Sonderzinsvereinbarung zu seinem erst im Sommer 2005 geschlossenen „VR-Bonusplan Konto“ gekündigt.

„Diese Kündigung ist ein Skandal“, empört sich Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn Verträge sind für beide Parteien bindend und können nicht einfach von der Bank vorzeitig gekündigt werden.

Im konkreten Fall war mit dem Kunden zum Ratensparvertrag mit variabler Verzinsung zusätzlich eine feste Bonusstaffel vereinbart worden. Hiernach beträgt der Bonus nach dem Ansparjahr 3: 3,0000%, wobei der von Jahr zu Jahr ansteigende, höchste Bonus in Höhe von 45,0000% erstmalig nach Ansparjahr 15 und fortlaufend bis zum Ansparjahr 22 ausgewiesen worden ist.

„Da in diesem Fall eine Bonusstaffel bis zum 22. Ansparjahr vertraglich vereinbart und konkret ausgewiesen worden ist und eine Beendigung der Ratensparvereinbarung und der Spareinlage bedingungsgemäß erst „spätestens jedoch nach Erreichen von 25 Ansparjahren zum Jahresende“ vorgesehen war, darf die Raiffeisen-Volksbank diesen Vertrag nach unserer Rechtsauffassung nicht vorzeitig kündigen“, sagt der Finanzexperte.

Wir rufen alle betroffenen Kunden der Raiffeisen-Volksbank eG Aurich, Detern, Friedeburg, Großefehn, Holtrop, Uplengen, Wiesmoor, Wittmund auf, in ähnlich gelagerten Fällen schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Sollte die Kündigung nicht zurückgenommen werden, könnte das außergerichtliche Ombudsmannverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter www.bvr.de eingeleitet werden. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt einholen.

Im Übrigen appellieren wir an die betroffene Raiffeisen-Volksbank, die bisher getroffenen Kündigungsentscheidungen nochmals eingehend zu überprüfen und die zur Unzeit ausgesprochenen Kündigungen unverzüglich zurückzunehmen. Nur so kann einem nachhaltigen Vertrauensverlust bei der enttäuschten Kundschaft, denen diese Verträge gerade auch zur Altersvorsorge empfohlen worden sind, entgegengewirkt werden.

 

Banken ignorieren Schlichterspruch

Nach der Weigerung der Banken, die Kündigung zurückzunehmen, haben einige enttäuschte Sparer das für sie kostenlose außergerichtliche Ombudsmann-Verfahren beim zuständigen Bundesverband der Deutschen Volksbanken unter Raiffeisenbanken unter www.bvr.de genutzt. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel „Prämiensparen: Banken ignorieren Schlichtungsspruch (Stand: 01.07.2020).

Bücher & Broschüren