Kredite - Geschäfte mit der Armut

Geld auf Leine Wäscheleine

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittler locken mit schufafreien Krediten - doch oft landet der Verbraucher dann in teuren Finanzierungsverträgen oder Zusatzversicherungen.
  • Wir fordern: Auch Kreditvermittler sollten ebenso wie die Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen der Registrierungs- und Dokumentationspflicht einer Aufsichtsstelle unterliegen, einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Stand: 08.12.2020

Verbraucherbeschwerden in der Marktbeobachtung der Verbraucherzentralen zeigen ein dubioses Geschäftsmodell bei Vermittlern von Finanzsanierungen. Mit Werbe- und Zuteilungsversprechen für schufafreie Kredite werden Verbraucher in teure Finanzsanierungsverträge, Zusatzversicherungen und Geldanlagen gelockt. Statt des gewünschten Kredites erhalten sie beispielsweise Finanzsanierungsangebote mit hohen Gebühren von bis zu 2.500 Euro.

Mit einer Finanzsanierung können Verbraucher ihre Schulden mit den eigenen finanziellen Mitteln durch monatliche Raten tilgen. Der Finanzsanierer übernimmt die Organisation und Verteilung der Schulden auf die Gläubiger. Leider nutzen unseriöse Vermittler von Krediten und Finanzsanierungen die finanzielle Schieflage der Schuldner aus und versuchen, Profit daraus zu schlagen. Durch Verbraucherbeschwerden sind verschiedene Vermittler von Finanzsanierungen auffällig geworden. Aus Sicht der Marktbeobachtung ist das Geschäftsmodell, bei dem Verbraucher mit schufafreien Krediten in Umschuldungsverträge gelockt werden, schädigend und kann die finanzielle Verschuldungssituation der Betroffenen sogar noch verschlechtern.

Streichung der Auslagenerstattung

Dabei könnte der Gesetzgeber durch geringe Korrekturen die rechtlichen Handlungsspielräume gegenüber betrügerischen Kreditvermittlern erheblich verbessern.
Die Auslagenerstattung nach § 655d S. 2 BGB muss gestrichen werden. Sie ermöglicht dem Darlehensvermittler, neben seiner Vergütung und einem eventuell anfallenden Beratungsentgelt auch weitere Aufwendungen erstatten zu lassen. Hierunter können beispielsweise Portokosten, Kosten zur Einholung von Auskünften über den Verbraucher oder auch Reisekosten fallen.

Höhere Anforderungen an Kreditvermittler

Im Moment kann sich jeder Laie mit einer einfachen Gewerbeerlaubnis zum Kreditvermittler von Allgemein-Verbraucherdarlehen erklären. Um die Anforderungen zu erhöhen, sollten die Regeln für Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen (§ 34i GewO) auch auf andere Kreditvermittler übertragen werden. Die Vermittler sollten also ebenfalls einer Registrierungs- und Dokumentationspflicht bei einer Aufsichtsstelle unterliegen, einen Sachkundenachweis erbringen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.

Lockmittel "schufafreier" Kredit

Zweifelhafte Anbieter werben mit schufafreien Krediten und versprechen die Finanzen von Verbrauchern auf Vordermann zu bringen. Mit Werbeaussagen wie „Wir erfüllen Träume“ und „Wir helfen auch in schwierigsten Fällen“ suggerieren einige Anbieter, Verbraucher könnten ohne weiteres einen bonitätsunabhängigen Kredit erhalten. Den in Aussicht gestellten Kredit erhielten die Betroffenen laut vorliegenden Unterlagen nicht. Stattdessen werden vermeintliche Zusagen und Vorabgenehmigungen bescheinigt, für die verschiedene Bearbeitungsentgelte von mehreren Hundert Euro verlangt werden.

Bis zu 2.500 Euro Verwaltungsgebühren

In einem besonders schwerwiegenden Fall beantragte eine Verbraucherin über die Internetseite die-Kredit-Profis einen Kredit in Höhe von 6.000 Euro. Im Anschluss erhält sie von der Exilium Finanz GmbH ein „Genehmigungsschreiben“ für die beantragte Summe und einen Finanzierungsvertrag, für den zunächst 297,50 Euro an Bearbeitungsgebühren fällig werden. Der unterschriebene Vertrag wird zur weiteren Bearbeitung an den eigentlichen Finanzsanierer weitergeleitet, der ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von 385 Euro veranschlagt. Mit einer monatlichen Rate von 93,43 Euro bei einer Laufzeit von 84 Monaten hätte die Betroffene weitere 1848 Euro an Verwaltungsgebühren bezahlen müssen. Die Gesamtkosten dieses Angebotes entsprechen mit rund 2.500 Euro fast der Hälfte der Regulierungssumme. Das steht in keinem Verhältnis und erfüllt aus Sicht der Marktbeobachtung den Tatbestand des Wuchers.
 

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