Volksbank Osnabrücker Nordland kündigt Bonusplan

Volksbank Osnabrücker Nordland kündigt Bonusplan
  • Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen unwirksam.
  • Betroffene Bankkunden sollten Widerspruch einlegen.
  • Verbraucherzentrale fordert: Volksbank muss die Kündigung zurücknehmen.
Stand: 29.06.2020

Nach Aurich will eine weitere niedersächsische Volksbank unliebsame Kunden vorzeitig loswerden. Die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland in Fürstenau hat einen „VR-Bonusplan“ mit fester Bonusstaffel und flexibler Verzinsung vorzeitig gekündigt.

Es handelt sich um einen im September 1998 abgeschlossenen „VR-Bonusplan“, der mit 100 Prozent die höchste Prämienstufe erreicht hat.

Bonusstaffel ist bindend

Zugesagt hat das Unternehmen dem Kunden ab dem 20. Ansparjahr einen jährlichen Höchstbonus, den die Bank jeweils auf die zwölf gezahlten Raten des letzten Ansparjahres zahlt. Zusätzlich war in der Bonusstaffel vereinbart, dass der Sparer „ab dem 25. Ansparjahreinen Bonus in Höhe von 100 Prozent erhält.

„Nach unserer Auffassung ist die Volksbank 25 Jahre an die mit dem Kunden fest vereinbarte Bonusstaffel gebunden und darf nicht vorzeitig kündigen. Wir appellieren an die VR-Bank, die Kündigung sofort zurückzunehmen.“

Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbrauchertipp: Der Kündigung widersprechen

Betroffene Kunden sollten der Kündigung schriftlich widersprechen. Weigert sich die Bank, nutzen Sie das kostenfreie Ombudsverfahren. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte sich eine Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt einholen.

Volksbank kann sich nicht auf BGH-Urteil berufen

Bereits mehr als 20 niedersächsische Sparkassen haben in der aktuellen Niedrigzinsphase lukrative Prämiensparverträge gekündigt. Ausgelöst wurde die bundesweite Kündigungswelle durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18). Der BGH hat dabei konkrete Vorgaben zur Kündigung eines Prämiensparvertrages der Sparkasse Stendal gemacht.

Banken ignorieren Schlichterspruch

Nach der Weigerung der Banken, die Kündigung zurückzunehmen, haben einige enttäuschte Sparer das für sie kostenlose außergerichtliche Ombudsmann-Verfahren beim zuständigen Bundesverband der Deutschen Volksbanken unter Raiffeisenbanken unter www.bvr.de genutzt. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel „Prämiensparen: Banken ignorieren Schlichtungsspruch" (Stand: 01.07.2020).

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