Direktinvestment: Wenn das Geld baden geht

Direktinvestment: Wenn das Geld baden geht

Das Wichtigste in Kürze

  1. Direktinvestments unterliegen dem Vermögensanlagengesetz - zu Ihrem Schutz.
  2. Anbieter sind verpflichtet in Verkaufsprospekten auf Risiken und Wertschwankungen hinzuweisen.
  3. Legen Sie Ihr Geld in Direktinvestments an, besteht das Risiko eines Totalverlustes.
Stand: 29.10.2020

Solide Kapitalanlagen, festgelegte Auszahlungen, überschaubare Laufzeiten – Anbieter von Direktinvestments wie Schiffscontainern, Immobilien oder Windrädern locken mit vollmundigen Werbeversprechen. Doch was passiert, wenn die Unternehmen die erhofften Mieten nicht erzielen oder sich kein Käufer für die Objekte findet? Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihr komplettes Geld!

Wie Direktinvestment funktioniert

Bei Direktinvestments legen Sie Ihr Geld in Sachwerten an. Sie erwerben Anteile an Produkten wie Windrädern, Immobilien oder Schiffscontainern (sogenannter Grauer Kapitalmarkt). Ihr Vertragspartner mietet diese von Ihnen für die Vertragslaufzeit an. Sie erhalten eine monatliche Mietzahlung. Abschließend kauft er Ihre Anteile zurück – zu einem vereinbarten Restwert. Klingt unkompliziert. Sie erwerben echtes Eigentum, haben geringe Nebenkosten, die Anbieter sprechen von überdurchschnittlicher Rendite. Doch so einfach ist es nicht: Sie als Eigentümer bestimmen nicht über die Geschäfte. Vielmehr machen Sie sich von den Anbietern abhängig. Denn Reedereien, Windparkbetreiber oder Immobilienkonzerne verhandeln nicht mit privaten Anlegern. Gerät eine Branche in Schieflage, verlieren Sie im schlimmsten Fall Ihr ganzes Erspartes.

Ein Beispiel: Mitte März 2018 meldete die Firma P&R Container-Investments Insolvenz an. Mehr als 50.000 Anleger bangen seither um ihr Geld. Lesen Sie unsere Pressemitteilung zu diesem Thema.

Der Markt war jahrelang unreguliert

Über mögliche Risiken und schwankende Werte klärten die Anbieter potenzielle Anleger in den vergangenen Jahren wenig auf. So versprachen sie in einigen Fällen den Rückkauf der Produkte, sicherten ihn allerdings nicht vertraglich zu. Dies änderte sich im Jahr 2015. Das Kleinanlegerschutzgesetz trat in Kraft und regelte das Recht von Vermögensanlagen neu. Seitdem fallen Direktinvestments unter dieses Gesetz. Die Gesellschaften sind verpflichtet darauf hinzuweisen, dass Sie möglicherweise bei dieser Form der Geldanlage Ihr gesamtes Geld verlieren. Häufig versteckten sie diese Informationen in komplizierten Passagen oder sie verwendeten kleine Schriften. Für viele Anleger ist dieser Hinweis elementar wichtig, um sich für oder gegen ein Anlageprodukt zu entscheiden.

Schlupflöcher bei Direktinvestments noch nicht geschlossen

Anfang 2018 regelte die Bundesregierung weitere Kriterien des Grauen Kapitalmarkts im sogenannten Vermögensanlagengesetz. So sind Anbieter von Direktinvestments verpflichtet, Verkaufsprospekte nach festen Regeln zu erstellen. Dazu zählen Warnungen vor potenziellen Risiken. Zudem müssen Ihnen die Anbieter den Rückkauf vertraglich zusichern.

Keine Regel ohne Ausnahme

Genossenschaften betrifft das Vermögensanlagengesetz nicht – auch wenn diese Geldanlagen anbieten. Genossenschaften müssen keinen Verkaufsprospekt erstellen. Sie sind nicht verpflichtet davor zu warnen, dass Sie unter Umständen Ihr komplettes Geld verlieren.

Auch Anbieter von Anlageprodukten mit weniger als 20 Anteilen sind davon befreit, Prospekte und Warnhinweise zu veröffentlichen. Diese Ausnahme war für Objekte gedacht, die sich an einen kleinen Interessentenkreis richten. In der Realität bieten Händler solche Produkte einem breiten Publikum an, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit oder Immobilien (siehe auch Verbraucherzentrale Hamburg). Die Händler stückeln die Investments in 20 Anteile.


Informieren Sie sich umfassend, bevor Sie Ihr Geld in Direktinvestments anlegen. Nehmen Sie die schriftlichen Warnhinweise in den Verkaufsprospekten ernst – insbesondere das Risiko eines Totalverlustes! Entscheiden Sie in Ruhe und wohl überlegt. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern - in einer unserer Beratungsstellen, per Videochat, am Telefon oder per E-Mail.

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