Portionsangaben für Lebensmittel oft unsinnig

Portionsangaben nur bei eindeutigen Portionen sinnvoll

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Handhabung bietet Verbrauchern keine Orientierung.
  • Hersteller rechnen Zucker- und fettreiche Produkte „gesund“.
  • Verbraucherzentralen fordern realistische Portionsgrößen und gesetzliche Vorgaben für eine verständliche Nährwertkennzeichnung.
Stand: 28.02.2018

Ein aktueller, bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Die freiwillige Kennzeichnung von Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen ist oft unsinnig und verwirrend. Die Verbraucherschützer haben 211 Lebensmittel aus acht Produktgruppen überprüft. Viele Hersteller rechnen mit Miniportionen ihre zucker- und fettreichen Produkte „gesund“. Anbieter und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer Einkaufshilfe werden, fordern die Verbraucherzentralen.

Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Portionsgrößen meist nicht der Realität. So werden Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel für die Portionsangabe willkürlich geteilt. Doch wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel einer Fruchtgummischlange?

Unsinnige Portionsangaben haben die Verbraucherzentralen auch bei Konservendosen gefunden: auf einer Dosensuppe mit 390 Millilitern Inhalt eine Portionsgröße von 260 Millilitern und auf einer 250-Gramm-Dose mit Kidneybohnen eine Portion von 200 Gramm.

Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen fünf und 44 Gramm ermittelten die Verbraucherzentralen im Marktcheck.
 

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass die von Lebensmittelherstellern vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann: Willkürlich festgelegte Portionsgrößen bergen die Gefahr, dass Verbraucher über die tatsächlich verzehrte Menge von Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden.

Die großen Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten hatte bereits eine bundesweiten Befragung der Verbraucherzentralen im vergangenen Jahr belegt: Mit 81 beziehungsweise 63 Gramm füllten die Befragten im Durchschnitt mehr als das Doppelte von Müsli und Chips ab als die von den Herstellern angegebenen Portionen.

Die Verbraucherzentralen fordern die Hersteller auf, nur realistische Portionsgrößen wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe anzugeben. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf Basis einheitlicher Werte wie 100 Gramm oder 100 Millilitern auf den Weg bringen –  beispielsweise eine Nährwertampel auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern - in einer unserer Beratungsstellen, per Videochat, am Telefon oder per E-Mail.

Wir sind auf Facebook, Twitter & Youtube! Schauen Sie mal rein! Wir freuen uns über Ihr "Gefällt mir" und "Follower".

Bücher & Broschüren