Hohe Erwartung an insektenhaltige Lebensmittel

Insekten essen: Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Mängel auf

Das Wichtigste in Kürze

•    Fokusgruppenbefragung im Auftrag der Verbraucherzentralen
•    Ergebnis: hohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte
•    Mögliche allergische Reaktionen nicht bekannt und zudem wenig erforscht, deshlab ist ein Allergenhinweis zwingend notwendig 

Stand: 28.11.2023

Mehlwürmer, Grillen und Co - Eine qualitative Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen hat die Einstellung von Verbrauchern zu Speiseinsekten erfasst. Im Fokus stehen Personen, die bereits insektenhaltige Lebensmittel essen oder bereit wären, diese zu probieren. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten befragt. Die Befragung wurde im Jahr 2020 durchgeführt. Hier das Ergebnis.

Zur Zeit der Befragung stand die Zulassung insektenhaltiger Lebensmittel in Europa überwiegend noch aus. Übergangsregelungen machten die Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel jedoch schon möglich.

Seit Mai 2021 wurde der Mehlwurm in der EU als speisefähiges Insekt zugelassen. Bis zum Jahr 2023 folgten die Wanderheuschrecke (2021), die Hausgrille (2022) und der Buffalowurm (2023), bei dem es sich um die Larve des Getreideschimmelkäfers handelt.

Bei insektenhaltigen Produkten handelt es sich um Nischenprodukte, die im Handel kaum angeboten werden. Sie gelten als exotisch und gewöhnungsbedürftig.

Hauptargumente für die Befragten, Insekten zu konsumieren, sind der erwartete hohe Proteinanteil und die Möglichkeit Fleisch zu ersetzen. Barrieren für den Insektenverzehr sind die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen wenig ansprechende Optik der Tiere. Auch scheint es den Teilnehmenden der forsa-Befragung schwer vorstellbar, sich an diesen satt zu essen. Da Insekten derzeit eher selten im Handel zu finden sind, werden hohe Preise toleriert. Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten sie jedoch häufiger im Lebensmittelhandel zu finden sein und weitere Hürden abgebaut werden.

Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt

Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Studienteilnehmenden erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Menschen mit Allergien  ist das ein wichtiger Aspekt.

Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss nach unseren Forderungen eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen.

Bislang werden Insekten in der Allergenkennzeichnung jedoch nicht ausdrücklich erwähnt, sie zählen nicht zu den Hauptallergenen.

Verwendungshinweise

Wie die neuartigen und unbekannten Insekten zu verwenden sind, sollte nach Meinung der Befragten auf der Verpackung stehen. Dass Insekten ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel sind, ist vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr, erwartet.

Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck aus dem Jahr 2020. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen. 

Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten

Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von herkömmlichen. Dies ist jedoch nicht bei allen insektenhaltigen Produkten der Fall. Selbst wenn mit ‚protein-reich‘ geworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen. Hinzu kommt: Bei den geringen Mengen, die gegessen werden, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme sehr schnell.

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