Lebensmittel gezielt reklamieren

Lebensmittel gezielt reklamieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher sollten verdorbene Lebensmittel direkt im Geschäft, beim Hersteller oder in der Gaststätte reklamieren.
  • Für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln, Händlern und Restaurants ist die örtliche Lebensmittelüberwachung zuständig.
  • Die Verbraucherzentrale leitet Ihre Beschwerden weiter, führt jedoch keine Kontrollen durch.
Stand: 09.02.2022

Plastikteile in der Tomatensauce, grünlich schimmerndes Fleisch, eine seit zwei Jahren abgelaufene Tiefkühlpizza beim online Lebensmitteleinkauf - da vergeht einem der Appetit. Mehrmals wöchentlich erreichen die Verbraucherzentrale Niedersachsen solche Beschwerdefälle.

Auch das ein oder andere beanstandete Produkt landet schon mal im Briefkasten. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen leitet die Beschwerden an die zuständigen Behörden weiter. Eine Untersuchung der Lebensmittel oder Überprüfung des Betriebes führen nur die zuständigen Lebensmittelüberwachungsämter durch.

Mangelhafte Lebensmittel oder ein schmuddeliges Restaurant melden? So geht‘s

Sie als Kunde haben ein Recht auf einwandfreie und klar gekennzeichnete Lebensmittel! Verdorbene Lebensmittel sollten Sie zunächst direkt vor Ort im Geschäft, beim Online-Händler oder in der Gaststätte reklamieren. Dort wird normalerweise das beanstandete Produkt durch ein einwandfreies ersetzt oder Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Mangel am Produkt behoben wird.

Fällt Ihnen der Mangel erst zu Hause auf, benötigen Sie den Kassenzettel als Beleg. Wenn ein Händler die Beschwerde nicht ernst nimmt, können Sie das Problem auch dem Hersteller mitteilen. Der leistet oft großzügig Ersatz (z. B. bei zu früh verdorbenen Produkten). Einen Rechtsanspruch auf Ersatz gibt es allerdings nicht.

Stoßen Sie auch dort auf taube Ohren, wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Ihr wertvoller Hinweis kann Andere vor Schäden bewahren und gegebenenfalls eine Kontrolle veranlassen.

Prinzipiell gilt: Reklamieren Sie das Produkt unverzüglich, nachdem sie einen Mangel feststellen. Der Kassenbeleg ist dabei das wichtigste Beweismittel.

Welche Behörde ist zuständig?

Je nach Reklamationsgrund sind die Lebensmittelüberwachungs-, Verbraucherschutz- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die richtige Anlaufstelle ist die Behörde des Kreises oder der Stadt, wo Sie das Produkt gekauft oder gesehen haben. Die Behörden können genauen Hinweisen vor Ort nachgehen und Proben untersuchen lassen. Die Untersuchung ist kostenlos. Die Adressen für Niedersachsen haben wir für Sie in der Übersicht Adressen für die Lebensmittelreklamation zusammengestellt. Leider informieren die Behörden nicht immer über das Ergebnis der Prüfung.

Wir setzen uns für Sie ein 

Nutzen Sie einfach unser Beschwerdeformular. Hier können Sie uns auch allgemeine Missstände, die Sie beim Einkauf von Lebensmitteln oder in der Gastronomie beobachtet haben, mitteilen.

Damit wir den Beschwerden schnell und wirkungsvoll nachgehen können, sind sehr genaue Angaben wichtig:

  • Produktname, z. B. "Orangeade"
  • Verkehrsbezeichnung, z. B. "Erfrischungsgetränk mit Orangensaft"
  • Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum
  • Chargennummer, z.B. "L 4205 – 050"
  • Hersteller, Vertrieb oder Gastronomie mit Ortsangabe
  • Wann und wo wurde das Produkt gesehen oder gekauft? (Geschäft, Gaststätte, Internetadresse)
  • Welche Mängel wies das Produkt auf?

Wir setzen uns für Sie ein und geben Ihre Beschwerde gegebenenfalls an die richtige Behörde weiter.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern - vor Ort, per Video, am Telefon.

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