Update: Bundesministerium stoppt Förderung für Energieeffizienzhäuser

Niedrigenergiehäuser

Das wichtigste in Kürze:

  • Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren: Anträge, die bis 24.01.2022 eingegangen sind, werden noch berücksichtigt
  • Effizienzhaus-40-Programm wird bis Ende des Jahres fortgeführt, aber gedeckelt
  • Wer Finanzierung anpassen muss, sollte sich schnellstmöglich an das Kreditinstitut wenden

Update:

Stand: 02.02.2022

Nach Kritik am abrupten Aus für die Förderung von Effizienzhäusern hat sich die Bundesregierung auf neue Regeln verständigt. Förderfähige Anträge, die bis zum 24. Januar 2022 eingegangen sind, sollen genehmigt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) hatte die Förderung für effiziente Gebäude am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Unklar blieb zunächst, was mit bereits eingereichten Anträgen geschehen würde. Jetzt steht fest: Alle 24.000 vorliegenden Anträge werden genehmigt, sofern sie die bisher geltenden Kriterien erfüllen.

Zudem wird das Effizienzhaus-40-Programm bis Ende 2022 fortgeführt, allerdings bei einer Milliarde Euro gedeckelt. Beim Effizienzhaus (EH) 55 bleibt es hingegen beim vorzeitigen Förderstopp, Anträge werden nicht mehr entgegengenommen.

Künftig soll die Gebäudeförderung laut Bundesministerium neu ausgerichtet werden. Ziel sei eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitliche Förderung für neue Gebäude.

Was können Betroffene tun, die mit der EH 55 geplant haben?

    Sie haben die Fördergelder fest eingeplant, vielleicht sogar bereits ein Grundstück erworben oder einen Bau- oder Kaufvertrag abgeschlossen, aber noch keinen Förderantrag eingereicht? Setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung und prüfen Sie, welche Alternativen Sie haben.

    Kreditinstitute sollten Ihren Kundinnen und Kunden in dieser Situation möglichst unbürokratisch und kulant verträgliche Lösungen anbieten.

    Hinweis:

    Da wir ausschließlich zu Verträgen zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen beraten, können wir bei Fragen zur Bewilligung von Förderanträgen leider keine Unterstützung anbieten.

    Wenn Sie eine rechtliche Einordnung – etwa zum möglichen Vertrauensschutz staatlicher Förderung – wünschen, müssten Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, möglichst mit dem Fachgebiet Verwaltungsrecht, wenden.

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