Heizkostenzuschuss für Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co.

Haus aus Pellets auf schwarzem Hintergrund mit loderndem Feuer in der Mitte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Frist für die Antragsstellung endete am 20. Oktober 2023. Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass sich der Preis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat.
  • Die errechnete Erstattung muss mindestens 100 Euro betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt. Maximal werden 2.000 Euro pro Haushalt erstattet.
Stand: 24.10.2023

Am 20. Oktober endete die Frist für die Antragstellung zur Entlastung von Haushalten, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen. Inzwischen ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Noch nicht beschiedene Anträge werden nun noch geprüft.

Voraussetzungen, um den Zuschuss zu erhalten

  • Einen Zuschuss gibt es für den zurückliegenden Einkauf von Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
  • Der Preis für die Beschaffung der Energieträger muss sich im Kalenderjahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Maßgeblich hierfür sind die Referenzwerte.
  • Sie müssen die Rechnung(en) aus dem Jahr 2022 vorlegen sowie einen Beleg, dass Sie diese bezahlt haben.

Beträgt der gezahlte Preis mehr als das Doppelte des Referenzpreises, übernimmt der Staat 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Damit Sie förderberechtigt sind, muss der Förderbetrag 100 Euro überschreiten. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.

Fragen und Antworten zu Hilfen für Öl und Pelletskunden finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Ermitteln Sie Ihren persönlichen Erstattungsanspruch

Der Erstattungsanspruch berechnet sich im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 anhand von Referenzpreisen. Diese Referenzpreise (inklusive Umsatzsteuer) sind wie folgt festgelegt worden:

Heizöl: 71 Cent pro Liter 
Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm

Prüfen Sie mit Hilfe unseres Rechners, ob und in welcher Höhe Sie vermutlich eine Erstattung erhalten: 

Welche Rechte haben Mieter und Mieterinnen?

Wer zur Miete wohnt, sollte sich im Zweifel an seine Vermieterin oder seinen Vermieter wenden. Der wiederrum musste den Antrag stellen und die Erstattung an den Mieter weitergeben. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter mussten nicht selber tätig werden.

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