Heizkostenzuschuss für Pellets, Heizöl, Flüssiggas & Co: Jetzt Antrag stellen

Das Wichtigste in Kürze:
- Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass sich der Preis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat.
- Dafür müssen Sie Rechnungen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 vorlegen.
- Die errechnete Erstattung mindestens 100 Euro betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt. Maximal werden 2.000 Euro pro Haushalt erstattet.
Für Gas- und Fernwärmekunden gibt es seit dem 1. März 2023 die Energiepreisbremse. Nun entlastet der Staat auch Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Dazu zählen zum Beispiel Pellets, Heizöl und Flüssiggas. Berechtigte können jetzt einen Antrag stellen. Die Antragsstellung soll bis 20. Oktober 2023 möglich sein.
Das Antragsverfahren soll überwiegend online erfolgen. Niedersachsen nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg. Diese setzt das Antragsverfahren für 13 Bundesländer technisch um und übernimmt auch die Bearbeitung der Anträge. Betroffene können alle Angaben direkt eingeben und mittels einer Fotofunktion erforderliche Dokumente automatisch hinterlegen.
Antragstellung über zentrales Antragsportal
Auf serviceportal.hamburg.de können Sie den Antrag online stellen. WICHTIG: Hierzu müssen Sie im ersten Schritt über den bereitgestellten Online-Rechner ermitteln, ob Sie antragsberechtigt sind. Ist das Ergebnis positiv, können Sie im zweiten Schritt den Antrag stellen.
Bitten Sie Familie, Freunde oder Bekannte, Ihnen beim Ausfüllen des Online-Antrags zu helfen, wenn Sie Unterstützung benötigen. Ist dies für Sie nicht möglich, können Sie sich nach Angaben des Landes Niedersachsen an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wenden (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Landesverband der jüdischen Gemeinden, Paritätischer Wohlfahrtsverband).
Papierantrag: Für Einzelfälle gibt es die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen. Dennoch müssen Sie vorab über den Online-Rechner prüfen, ob Sie förderberechtigt sind. Ist das Ergebnis positiv, können Sie den Papierantrag herunterladen - Sie finden den Download-Link dann ganz unten auf der Seite:
Bitte beachten Sie jedoch, dass nur korrekt ausgefüllte Anträge angenommen werden. Das Land empfiehlt ausdrücklich, einen Online-Antrag zu stellen, da die Plattform beim korrekten Ausfüllen des Antrags unterstützt.
Voraussetzungen, um den Zuschuss zu erhalten
- Einen Zuschuss gibt es für den zurückliegenden Einkauf von Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
- Der Preis für die Beschaffung der Energieträger muss sich im Kalenderjahr 2022 mindestens verdoppelt haben. Maßgeblich hierfür sind die Referenzwerte.
- Sie müssen die Rechnung(en) aus dem Jahr 2022 vorlegen sowie einen Beleg, dass Sie diese bezahlt haben.
Beträgt der gezahlte Preis mehr als das Doppelte des Referenzpreises, übernimmt der Staat 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Damit Sie förderberechtigt sind, muss der Förderbetrag 100 Euro überschreiten. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.
Fragen und Antworten zu Hilfen für Öl und Pelletskunden finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Ermitteln Sie Ihren persönlichen Erstattungsanspruch
Der Erstattungsanspruch berechnet sich im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 anhand von Referenzpreisen. Diese Referenzpreise (inklusive Umsatzsteuer) sind wie folgt festgelegt worden:
Heizöl: 71 Cent pro Liter
Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
Prüfen Sie mit Hilfe unseres Rechners, ob und in welcher Höhe Sie vermutlich eine Erstattung erhalten:
Welche Rechte haben Mieter:innen?
Wer zur Miete wohnt, sollte sich im Zweifel an seine Vermieterin oder seinen Vermieter wenden. Der wiederrum muss dann den Antrag stellen und die Erstattung an den Mieter weitergeben. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.
