EWE AG erhöht unrechtmäßig Gasumlage

Das Wichtigste in Kürze
- Zunehmend Beschwerden über EWE: Anbieter erhebt Gasumlage erst ab November 2022 – will Oktober-Anteil aber auf Folgemonate umlegen.
- Unrechtmäßiges Vorgehen: Versorger dürfen Gasumlage nicht eigenständig anpassen.
- Betroffene können widersprechen und sollten nur unter Vorbehalt zahlen.
Kommt die Gasumlage oder kommt sie nicht? Kurz vor der geplanten Einführung ist die Antwort weiter ungewiss. Klar ist jedoch: Die von der EWE AG angedachte Umlage der Gasumlagen funktioniert so nicht. Der Versorger will die Gasumlagen erst ab November 2022 berechnen. Um auf den Oktober-Anteil nicht verzichten zu müssen, soll dieser auf die Folgemonate verteilt werden. Dadurch steigen die Gasumlagen um 0,28 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nicht nur kundenunfreundlich, sondern auch unrechtmäßig.
Offenbar hat EWE es nicht geschafft, die Preisanpassung zu Oktober 2022 fristgerecht anzukündigen. Das macht der Anbieter nun zum Problem seiner Kundinnen und Kunden: „Da wir die Umlagen erst ab dem 1. November 2022 erheben, verteilen wir den Anteil für Oktober auf die Folgemonate“, heißt es in einem Schreiben des Versorgers. Die ab November 2022 erhobene Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage erhöhe sich daher um insgesamt 0,28 Cent pro Kilowattstunde.
Höhe der Gasumlage – keine Anpassung möglich
An der Höhe der Umlage ist nicht zu rütteln. Sie ist klar definiert und darf nicht nach eigenem Ermessen geändert werden. Die versäumte Umlage von Oktober 2022 auf die eigentliche Umlage von 2,4 Cent pro Kilowattstunde draufzuschlagen, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale rechtlich unzulässig.
Gesetzliche Fristen umgangen
Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es gesetzlich festgelegte Informationspflichten für Energieversorger: Bei Verträgen der Grundversorgung muss der Anbieter sechs Wochen vorher über die Preisänderung informieren. Bei Sondertarifen beträgt die Frist vier Wochen.
So, wie EWE diese Informationspflichten auslegt, lassen sich Preissteigerung beliebig nachträglich berechnen – die gesetzlichen Fristen wären wertlos.
Benachteiligung bei Verbrauchsunterschied im Oktober
Da EWE die 0,28 Cent pro Kilowattstunde auf den Verbrauch ab November umlegt, bezieht der Anbieter den tatsächlichen Verbrauch im Oktober nicht mit ein. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden, die etwa aufgrund milderer Temperaturen im Oktober weniger Gas verbraucht haben als in den folgenden Monaten, nachträglich mehr für die Gasumlagen zahlen müssen.
Was Betroffene tun können
Sie sollten den erhöhten Kosten der Umlagen widersprechen und gegenüber EWE schriftlich erklären, dass Sie die Zahlungen nur unter Vorbehalt leisten. Sie können dann unberechtigte Kosten aus der Jahresabrechnung wieder herausrechnen beziehungsweise zurückfordern.
Lesen Sie auch unbedingt den Zählerstand am 1. und 31. Oktober 2022 ab. So lässt sich festhalten, ob Sie durch die erhöhte Umlage am Ende sogar mehr zahlen als bei einer normalen Berechnung ab Oktober. Je nach Verbrauch wäre das nämlich durchaus möglich – EWE würde durch die Umlage der Umlage also sogar Gewinn machen.